Drucksache - 1077/4
1. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Bürgerämter vor der Entlastung?
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.
2. Mündliche Anfrage Constanze Röder SPD-Fraktion Zukunft des ehemaligen Reemtsma-Geländes
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
3. Mündliche Anfrage Dr. Zitha Pöthe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Geschichts-didaktisches Konzept der neuen Dauerausstellung Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.
4. Mündliche Anfrage Marlene Cieschinger DIE LINKE (fraktionslos) Was geschieht mit den nicht genehmigten Eintrittsgeldern?
Ich frage das Bezirksamt:
a) Erhalten diejenigen, welche bezahlt haben, ihr Geld zurück? Was ist mit Touristen und Touristinnen, die nicht erreichbar sind? b) Erhält der Bezirk einen Anteil und wenn ja, in welcher Höhe?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
5. Mündliche Anfrage Albrecht Förschler CDU-Fraktion " VORSORGEN BESSER ALS NACHSEHEN "
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Förschler,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Wesentliche Grundlage zum Ausbau von Kitaplätzen ist der Kitabedarfsatlas, der in Kürze wieder aktuell veröffentlicht wird. Er zeigt den Förderbedarf in den Berliner Bezirksregionen anhand der aktuellen Versorgungssituation sowie der voraussichtlichen Bevölkerungs-entwicklung.
Damit bildet er die Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln für Vorhaben, die neue oder zusätzliche Kita-Plätze schaffen und so den weiteren, bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung sicherstellen. Die Förderentscheidungen werden auf Landesebene getroffen.
Zu 1.: Aufgrund der Einordnung in die Bedarfskategorie 1 wurden und werden die Träger von Kindertageseinrichtungen explizit auf diese Bezirksregion als Kitastandort für Neugründungen und Ausbau hingewiesen. Innerhalb des letzten Jahres wurde ein Antrag für die Bezirksregion gestellt, es sollen 36 Plätze geschaffen werden. Es zeigte sich jedoch, dass in der angrenzenden Bezirksregion Westend Neugründungen eher realisierbar sind. Im Rahmen der Städtebaulichen Verträge können und sollen wie in der Vergangenheit auch zunehmend Vereinbarungen mit den Projektträgern von Wohnbauvorhaben getroffen werden, mit denen die Projektträger an den Kosten für zusätzliche Kita-Plätze beteiligt werden, sofern ein Bedarf an ergänzender Infrastrukturausstattung (Kita-Plätze) besteht.
Die Beteiligung von Vorhabensträgern an den Kosten für zusätzliche Kita-Plätze ist i.d.R. daran gebunden, dass ein Bebauungsplanverfahren für Vorhaben mit mehr als 100 Wohneinheiten durchgeführt wird und die "Angemessenheit" der aufzubringenden Leistungen im Verhältnis zur Wertsteigerung der betroffenen Fläche nachgewiesen wird. Hierfür existiert ein Berechnungstool der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Rechtlicher Grundsatz ist dabei, dass ein Vorhabensträger nur für Versorgungsbedarfe in Anspruch genommen werden darf, die seinem Vorhaben entspringen und die außerhalb des geltenden Planungsrechts entstehen. Für die Infrastrukturversorgung, die sich aus der Umsetzung des bestehenden Planungsrechts ergeben, muss der Bezirk aufkommen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Zusammenhang mit einem künftigen Bebauungsplanverfahren am Dickensweg sind gegeben. Mit dem Vorhabensträger wurde Konsens über seinen Beitrag zur Sicherstellung der Kitaversorgung erzielt. Ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt dem Bezirksamt jedoch noch nicht vor.
Zu 2. Für die Schulentwicklungsplanung werden - neben der Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen auch die Daten der Bevölkerungsstatistik des Landes Berlin sowie Wohnungsbaumaßnahmen berücksichtigt.
Für die nächsten Jahre zeichnet sich ein Anstieg der Schülerzahlen ab, der bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen ist. Für Grundschulkinder sind wohnortnahe Schulplätze zur Verfügung zu stellen.
Auf Grund des genannten Anstiegs der Schülerzahlen zeichnet sich aus Sicht des Schulträgers in der Konsequenz aktuell auch für den Schulstandort Charles-Dickens-Grundschule - und hier durch die geplanten Wohnungsbaumaßnahmen - ein Handlungsbedarf ab.
Grundsätzlich ist die Schule über die beabsichtigten Wohnungs-baumaßnahmen am Dickensweg informiert. Konkrete Pläne ob, wie und wann ggf. eine Kapazitätserweiterung erfolgen wird, sind aktuell nicht mit der Schule kommuniziert.
Bereits im letzten Schulausschuss ist kurz über die aktuellen Entwicklungen informiert worden. Einvernehmlich wurde geklärt, dass die Schulentwicklung im Januar 2015 Thema in der Schulausschusssitzung sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen Bezirksstadträtin
6. Mündliche Anfrage Christel Dittner SPD-Fraktion Befragung zur Alterskriminalität
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:
1. Warum wurden die Fragebögen zur Alterskriminalität nur in den Seniorenclubs Herthastraße und Nehringstraße verteilt?
Bei der Befragung zur Seniorenkriminalität handelt es sich um ein Forschungsprojekt, dass ein Student der Ruhr-Universität Bochum im Rahmen seiner Magisterarbeit durchführt. Von ihm kam der Vorschlag, eine Befragung in erster Linie in den bezirklichen Seniorenclubs durchzuführen, weil er davon ausging, dass er dort auf ein ausreichendes Echo für sein Anliegen trifft. Nach kleinen persönlichen Informationsrunden entsprach es dem Forschungskonzept, dass die Fragebögen dort ausgelegt werden. Im Vorfeld hat sich meine Abteilung dafür stark gemacht, dass wir am Standort Cunostraße auf die Aktion verzichten, weil dort derzeit mit dem anstehenden Umzug keine gute Rahmenbedingungen für zusätzliche Aktivitäten bestehen.
2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, ohne großen finanziellen Aufwand weitere Bevölkerungskreise (z.B. Seniorenwohnanlagen oder Wohnungsbaugesellschaften) für diese Befragung einzubeziehen.
Das Bezirksamt hat über die Publikation der Studie in der Dezember-Ausgabe der Gazette bereits dafür gesorgt, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner in unserem Bezirk über die Studie informiert und zur Teilnahme eingeladen wurden. Im Vorgespräch hatten wir dem Studenten außerdem angeboten, seine Fragebögen selbst in die Briefkästen der Seniorenwohnhäuser im Bezirk einzuwerfen. Darauf hat er aber ausdrücklich verzichtet. Ausschlaggebend waren für ihn dabei Kostengründe, weil er jedem Fragebogen einen Freiumschlag zur Rücksendung beifügt. Der Befragungszeitraum endet auch bereits am 31.12.2014 und er hat meinem Mitarbeiter in einem Telefonat am 9.12.2014 mitgeteilt, dass er bereits derzeit ausreichend Rückläufe mit ausgefüllten Fragebögen für seine Studie erhält, sodass er sicher davon ausgeht seine Studie fristgemäß abschließen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
Anlage:
Artikel in der Gazette Dezember 2014
7. Mündliche Anfrage Jenny Wieland Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wohnraumzweckentfremdung?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Zu 1+ 2)
Dem Bezirksamt war der Leerstand in dem genannten Gebäude bisher nicht bekannt. Grundsätzlich ist ein "Leerstand" bei Sanierung oder Umbau zweckentfremdungsrechtlich möglich, da meist das gesamte Gebäude rechtlich als auch tatsächlich frei sein muss und von einem Auszug der Mietparteien (unter Beachtung der Kündigungsfristen bzw. zur Verfügungsstellung einer Ersatzwohnung) abhängig ist. Das Bezirksamt wird für die Danckelmannstraße 2 ein entsprechendes Verfahren einleiten. Ggf. könnte sich dies jedoch als rechtlich schwierig erweisen, da möglicherweise schon vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes ein entsprechender Bauantrag genehmigt war.
Das Verfahren wird darin bestehen, dass der Eigentümer ermittelt und zum Sachverhalt einer möglichen Zweckentfremdung angehört wird. Sollte eine zweckentfremdete Nutzung anschließend vom Bezirksamt untersagt werden, muss der Eigentümer mit Ausgleichzahlungen und/oder Bußgeld rechnen. Zum zeitlichen Ablauf kann keine generelle Aussage erteilt werden, da es sich immer um Einzelfälle handelt, die individuell zeitlich verzögernde Aspekte besitzen können.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
8. Mündliche Anfrage Marlene Cieschinger DIE LINKE (fraktionslos) Sledge-Hockey im Bezirk?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Cieschinger,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.: Zuerst einmal freut sich das Bezirksamt, dass der Bezirk als einziger Betreiber einer Eissportfläche in Berlin dem Sledge-Hockeysport überhaupt eine Eiszeit zur Verfügung stellt. Alle anderen bezirklichen Betreiber von Eissporthallen sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Betreiber des Sportforums Hohenschönhausen und der Eissporthalle Paul-Heyse-Straße waren dazu nicht in der Lage oder bereit.
Die Zeitenvergabe für den Sledge-Hockeysport in der Eissporthalle Charlottenburg "PO9" wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Bezirks vom Berliner Eissport-Verband e. V. (BEV), der die Nutzungszeiten aller bezirklich verwalteten Eisflächen koordiniert, berücksichtigt.
Sledge-Hockey ist nicht dem BEV zugehörig, sondern dem Berliner Behinderten-Sportverband e. V.
In Anbetracht der prekären Eiszeitensituation in Berlin für die Sparten Eiskunstlauf, Curling, Eisstockschießen und Eishockey hält der Bezirk eine Trainingsstunde pro Woche für vertretbar. Beispielsweise haben neun Eishockeymannschaften, die am Landesliga-Spielbetrieb in Berlin teilnehmen, ebenfalls nur eine Trainingsstunde pro Woche "zugeteilt" bekommen (können).
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen Bezirksstadträtin
9. Mündliche Anfrage Paul-Georg Garmer CDU-Fraktion Von Hölle zu Hölle
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:
Ja.
Die Genehmigung wurde im Mai 2009 erteilt und fällt unter die den Bestandsschutz bis zum 31. Juli 2016 ermöglichenden Übergangsvorschriften. Sollte beantragt werden, über diesen Zeitpunkt hinaus die Spielhalle betreiben zu können, wären die Voraussetzungen entsprechend des Berliner Spielhallengesetzes auch bezüglich der standortbezogenen Anforderungen zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
10. Mündliche Anfrage Norbert Wittke SPD-Fraktion Gehwegplatten in der Auguste-Viktoria-Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:
Es ist geplant, nach Maßgabe vorhandener Straßenunterhaltungsmittel den westlichen Gehweg der Auguste-Viktoria-Straße im nächsten Jahr mit Gehwegplatten zu komplettieren.
Die Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist weiterhin mit dem vorhandenen Kleinpflaster gewährleistet. Sobald sich jedoch mittelfristig abzeichnet, dass sich das Kleinpflaster nicht mehr wirtschaftlich reparieren lässt, soll es durch Gehwegplatten ersetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
11. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zusätzliche sanitäre Einrichtungen am Bahnhof Zoo
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:
1. Wie ist der Stand der Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) zum BVV Beschluss "Hygienesituation für Obdachlose am Bahnhof Zoo verbessern", Drucksache 0905/4?
Zur Frage der Finanzierung eines neuen Hygienecontainers am Bahnhof Zoo kann ich Ihnen keine wesentlichen neuen Erkenntnisse vortragen. Im Rahmen des IGP (integriertes Gesundheitsprogramm), welches über die Senatsverwaltung gesteuert wird, stehen für das Jahr 2015 keine Mittel für ein Hygieneprojekt zur Verfügung. Es wurde beschlossen, dass die Mittel in Höhe von 100.000 ? dem Träger Fixpunkt für die mobile Drogenberatung zur Verfügung gestellt werden.
Wir waren uns ja immer einig, dass es sich bei dem Hygienecontainer um eine gesamtstädtische Aufgabe handelt.
Inwieweit im neuen Doppelhaushalt 2016/2017 dafür zusätzliche Finanzmittel vorgesehen sind, die dann über die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vergeben werden können, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Deutsche Bahn hat mir mit einer E-Mail vom 10.10.2014 mitgeteilt, dass sie keine Möglichkeit für eine Unterbringung von Toiletten und Sanitärräumen in zusätzlichen S-Bahn-Bögen in Bahnhofsnähe sieht. Sie wissen, dass ich aus fachlicher Sicht eine feste Einrichtung - ohne Container - für die bessere Lösung halte. Deshalb müssen die Gespräche mit der Bahn an diesem Punkt weiter fortgesetzt werden. 2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass unter der Bahnbrücke Hertzallee Toiletten und/oder sanitäre Einrichtungen geschaffen werden sollen und wenn ja, werden diese kostenlos zu nutzen sein?
Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass unter der Bahnbrücke Hertzallee Toiletten und/oder sanitäre Einrichtungen geschaffen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
12. Mündliche Anfrage Susanne Klose CDU-Fraktion Bespielbarkeit des Fußballplatzes Brahestraße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Klose,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.: Ja, es trifft zu, dass das Fußballgroßspielfeld in der Brahestraße für Erwachsene nicht mehr bespielbar ist. Als Konsequenz daraus wurden bereits die Spiele der Mannschaften im Herrenbereich und die der Jugend (A bis C-Jugend) auf andere Fußballplätze im Bezirk verlegt. Der Jugendbereich, der seine Spiele auf einer halben Spielfeldhälfte (Kleinspielfeld), also quer, absolviert, darf gemäß Berliner Fußball-Verband e. V. auf dem Sportplatz weiterhin aktiv sein.
Ergänzend ist anzumerken, dass die vollständige und uneingeschränkte Nutzung des Sportplatzes erst nach der vollständigen Platzsanierung, die in Rahmen des Schulanlagensanierungsprogramms für das Haushaltsjahr 2015 genehmigt wurde, möglich sein wird. Wie im Ausschuss für Sport berichtet, ist durch den Fachbereich Grünflächen eine Reparatur in Auftrag gegeben worden, damit eine Weiternutzung bis zur Sanierung ermöglicht wird. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird sich der Fachbereich Sportförderung mit dem Berliner Fußball-Verband e. V. in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob die Spiele im Herren- und Jugendbereich (A- bis C-Jugend) dort wieder stattfinden können.
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen Bezirksstadträtin
13. Mündliche Anfrage Ansgar Gusy Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtteilkonferenz Klausenerplatz
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:
Das Bezirksamt bewertet die Stadtteilkonferenz positiv.
Die Auswertung der Stadtteilkonferenz zusammen mit dem Mitveranstalter GEWOBAG hat noch nicht stattgefunden. Das Ergebnis dieser Auswertung wird in den zuständigen Ausschüssen dargestellt werden. Auf jeden Fall wurden die Ideen zum Klimaschutzkonzept positiv aufgenommen und die Anregung der Umwidmung der Verkehrswerkstatt in einen Mobilitätsrat begrüßt. Das Bezirksamt wird sich bemühen, das hohe ehrenamtliche Engagement im Kiez Klausenerplatz auch weiterhin zu unterstützen. Eine große Aufgabenstellung wird aber auch darin bestehen, Menschen mit Migrationshintergrund stärker in diese Arbeit miteinzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
14. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Der Hauptmann von Charlottenburg oder ein Stadtrat auf Abwegen?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorseherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:
Die Polizei wurde nicht um Amtshilfe zur Konfiszierung der Weihnachtsmarktkasse gebeten. Im Quartalsgespräch des Bezirksamtes mit der Polizeidirektion, auf das sich die Frage offensichtlich bezieht, wurden lediglich die verschiedenen denkbaren Eskalationsstufen erörtert, die sich aus einer Weigerung des Weihnachtsmarktbetreibers zur Einstellung der Eintrittsgeldnahme hätten ergeben können.
Das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) in der Fassung vom 25. September 2004 ist die Grundlage des Handelns der Verwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
15. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zukunft des Klimabüros in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Kaas Elias,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Für das Klimabüro in der jetzt bestehenden Form sieht das Bezirksamt leider keine Chance, dieses zu erhalten.
Dieses Vorhaben des Stadtteilvereins wurde in den vorherigen Jahren über das Projekt "Bürgerarbeit" getragen. Über "Bürgerarbeit" standen in den vergangenen Jahren 349 Plätze zur Verfügung, die verschiedenste Projekte und Initiativen im Bezirk ermöglichten oder unterstützten. Mit Ende 2014 stehen für diese Projekte keine entsprechenden Fördermöglichkeiten mehr zur Verfügung. Daher können diverse bezirklich gewünschte Projekte vor dem o.g. Hintergrund nicht oder nur in sehr viel geringerem Umfang weiter gefördert werden.
Das einzige mit der Bürgerarbeit vergleichbare Instrument für Öffentlich geförderte Beschäftigung ist die Förderung von Arbeitsgelegenheiten (FAV). Hierfür sind im Bezirk insgesamt 99 Stellen für 2015 vorgesehen, also weniger als ein Drittel der Bürgerarbeitsplätze. Der Großteil der wenigen Beschäftigungsmöglichkeiten über FAV wird gebunden durch Förderverlängerungen aus dem Vorjahr und Nachfragen seitens des Senats. Auf der Prioritätenliste des Bezirks stehen andere dem Bezirk ebenfalls wichtige Projekte, wie beispielsweise die Kiezmütter und -väter, die Unterstützung der Jugendverkehrsschule, der Gartenarbeitsschule und des Stadtteilzentrums Halemweg vor dem Klimabüro.
Zu 2.:
Für die Arbeit des Klimabüros stellt das parallele Angebot des Caritasverbands eine gute Alternative dar und kann die entsprechende Nachfrage auffangen. Die Caritas hat auf einem Kiezflohmarkt am Klausenerplatz kürzlich erfolgreich für ihre Arbeit geworben.
Ein Übergang der im Projekt "Bürgerarbeit" beschäftigten Personen in die "Förderung von Arbeitsverhältnissen" ist nach den Vorgaben des Förderinstruments nicht möglich. Das bedeutet bedauerlicherweise, dass die erworbene Expertise der Beschäftigten in einem (nur theoretisch möglichen Nachfolgeprojekt (s. Antwort zu 1.) bzw. dem Alternativangebot der Caritas über FAV nicht genutzt werden kann. Diese Vorgabe ist bindend und seitens des Bezirkes oder der Träger nicht beeinflussbar. Es bleibt daher nur die Hoffnung, dass die entsprechenden Mitarbeiter/-innen des Klimabüros durch ihre Tätigkeit so gut qualifiziert sind, dass sie auch auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen Bezirksstadträtin
16. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Basis?!
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:
Nach Informationen der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist eine generelle Umrüstung auf LED-Technologie ebenso wenig vorgeschrieben wie der Austausch funktionierender Quecksilberdampfhochdruckleuchten. Da diese ab April 2015 nicht mehr vertrieben werden dürfen, erfolgt ab diesem Zeitpunkt bei einem notwendigen Leuchtmittelwechsel ein Austausch von Leuchtmitteln mit den dann erwerbbaren Lampen.
Nein, da für die öffentliche Beleuchtung Berlins die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
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