Drucksache - 1016/4
Wir fragen das Bezirksamt:
a) im Hinblick auf die Zielzahlen des Personalabbaukonzepts und b) die Möglichkeiten für den Bezirk, selbst ein an der steigenden Arbeitsbelastung orientiertes Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen?
Sehr geehrte Frau Stückler,
die o.g. Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt.
Der Abbauplan des Bezirks auf Basis der in Charlottenburg-Wilmersdorf bis zum Haushaltsjahr 2016 altersbedingt ausscheidenden Mitarbeiter/innen wurde mit der Senatsverwaltung für Finanzen (Sen Fin) vereinbart und vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zustimmend zur Kenntnis genommen. Seit diesem Beschluss war und ist der Bezirk in der Bewirtschaftung seines Personals frei, jedoch sind weiterhin übergeordneten Regeln, wie etwa das Verfahren der Meldung freier Stellen und die Überhangprüfung, zu beachten.
Das Controlling zur Einhaltung des Abbauplans gegenüber SenFin erfolgt über eine tabellarische Darstellung der Gesamtentwicklung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) des abgelaufenen Jahres jeweils zum 01.01. des Folgejahres. Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 ergab sich dabei folgendes Bild:
Der Personalbestand zum Stichtag 31.12.2011 lag (ohne die Beschäftigten im Jobcenter, dem Personalüberhang und dem Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung) bei 1.718,7 VZÄ.
Für das Haushaltsjahr 2012 lag er per Stichtag 01.01.2013 bei 1.706,6 VZÄ (minus 12,1 VZÄ) und nach Abschluss des Haushaltsjahres 2013 zum 01.01.2014 bei 1.645,5 VZÄ (kumuliertes minus 24,1 VZÄ unter Berücksichtigung der Fortschreibung durch den Abgang der Schulsekretärinnen und -sekretäre und den Zugang für die Einführung des Betreuungsgeldes und der Bundesinitiative "Netzwerk Frühe Hilfen" - im Saldo minus 49,1 VZÄ).
Mit Bezug auf den Abbauplan stellt sich eine starke Abweichung zugunsten der Erfüllung des Abbauplans dar, denn entgegen der Erwartungen des Bezirksamtes und der Zustimmung von SenFin konnten die eingeplanten VZÄ-Aufwüchse in diesen beiden Jahren (plus 4,6 VZÄ im HHJ 2012 und plus 21,4 VZÄ im HHJ 2013) nicht umgesetzt werden.
Dies lag im Wesentlichen an den praktisch für das gesamte Jahr 2012 geltenden Einstellungsrestriktionen - Hauptausschuss-Befassung war erst im Dezember 2012 - und deren nicht auflösbaren Bugwelle im Jahr 2013, u.a. durch fehlende Bewerber/innen und die weiterhin erforderliche Prüfung und ggf. Erprobung von Überhang.
Im Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung wurde und wird darüber fortlaufend berichtet.
Abteilungsbezogen stellt sich die Entwicklung der Jahre 2012 und 2013 wie folgt dar:
Zu dieser Tabelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese im Vergleich zu der in der Kleinen Anfrage Nr. 0357/4 enthaltenen Darstellung Abweichungen enthalten muss, da hier die Gesamt-VZÄ je Abteilung dargestellt werden, die neben der Erbringung des Abbauplans auch noch andere beeinflussende Parameter enthält, wie etwa derzeit unbesetzte Stellen, die jedoch zur Wiederbesetzung vorgesehen sind. Ferner greifen besondere Einzelsachverhalte, wie etwa in der Abt. Jug, bei der die bereits erwähnte Abgabe der Schulsekretärinnen und -sekretäre wirkt. In der Abt. Pers liegt die Begründung für das Anwachsen der VZÄ z.B. in der Übernahme der Überhangkräfte in das der Abt. zugeordnete Kapitel 3390 - Überhang nach Auflösung des Zentralen Personalmanagements (ZeP).
c) im Hinblick auf die Zielzahlen des Personalabbaukonzepts und d) die Möglichkeiten für den Bezirk, selbst ein an der steigenden Arbeitsbelastung orientiertes Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen?
Zu 2. bis 4. Im Rahmen der Realisierung des Abbauplans sind die Abteilungen bemüht, dessen Umsetzung unter Berücksichtigung der Aufgabenerfüllung zu betreiben. Es ist allerdings nicht von der Hand zu weisen, dass dies mitunter nicht ohne weitere Arbeitsverdichtung bei den verbleibenden Mitarbeiter/innen und Einschränkungen von Dienstleistungen für die Bürger/innen zu vollziehen ist, obwohl dies im Kern aus Sicht des Bezirksamtes abgelehnt wird.
Aus diesem Grund ist überbezirklich im Rat der Bürgermeister die unter 4.) erwähnte Vorlage zum Personalkonzept für die Bezirksverwaltungen zustande gekommen und einstimmig beschlossen worden. Mit ihr soll nicht nur eine aufgabenbezogene Verteilung des Personals erreicht werden, sondern auch die bisher im Koalitionsvertrag festgeschriebene Gesamtzahl von 20.000 VZÄ für alle Bezirke nach oben angepasst werden, insbesondere unter Berücksichtigung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung im Land Berlin. Gerade die Serviceorientierung bei der Arbeit am Bürger muss Maßstab für die Personalausstattung der Bezirke sein, keine politisch gesetzte "runde" Zahl. Das Bezirksamt sieht mit der Vorlage eine Chance, der laufenden Fehlentwicklung entgegen treten zu können.
Flankierend zu den Forderungen im landespolitischen Raum und der bereits signalisierten Bereitschaft durch SenFin über "Einzelfälle" reden zu wollen, ist jedoch auch jeder Bezirk im Einzelnen aufgefordert, unter dem Stichwort Personalentwicklung interne Maßnahmen zu ergreifen. In Charlottenburg-Wilmersdorf geschieht dies durch das seit Februar 2014 arbeitende Personalmanagement (als Teil der SE Personal). Teile des dortigen Personals werden zu Personalentwicklern fortgebildet, um so im Zusammenwirken mit Fachabteilungen, den Zuständigen für Dienst- und Tarifrecht und der Personal- und Stellenwirtschaft Ideen und Pläne zu entwickeln, die zu einer Entlastung des Personalkörpers insgesamt führen, aber auch Perspektiven und Chancen für die Beschäftigten im Einzelnen aufzeigen.
Mit freundlichen Grüßen Naumann
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