Drucksache - 0990/4  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
03.07.2014 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

 

1. Mündliche Anfrage              Manuel Hercygier

              CDU-Fraktion

              Spontan vertan?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Verkündung des Bezirksamtes in Steglitz-Zehlendorf im Bürgeramt, ab dem 1. August 2014 ausschließlich Terminkunden zuzulassen und welche Folgen sieht das Bezirksamt für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt gegen die möglicherweise daraus resultierende Mehrbelastung für die hiesigen Bürgerämter?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.

 

2. Mündliche Anfrage              Holger Wuttig

              SPD-Fraktion

              Zukunft des Schoelerschlösschens?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Welche Schritte erwägt das Bezirksamt zur Fertigstellung der Sanierung des Schoelerschlösschens und wie sieht der konkrete Zeitplan aus?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.

 

3. Mündliche Anfrage               Alexander Kaas Elias

              Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

              Obdachlosigkeit in der Wilmersdorfer

              Straße / Stuttgarter Platz

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die aktuelle Lage der Obdachlosigkeit im Areal der Wilmersdorfer Straße und Stuttgarter Platz ein?
     
  2. Welche Hilfen, Unterkünfte und/oder Wohnungen kann das Bezirksamt den Betroffenen anbieten?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

4. Mündliche Anfrage              Albrecht Förschler

              CDU-Fraktion

              Schulische  Reife?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Begründung kann das Bezirksamt für die Tatsache angeben, dass die Zahl der zurückgestellten Schulanfänger in unserem Bezirk die niedrigste landesweit ist? 

 

  1. Welche Auswirkungen hätte das Jugendamt zu befürchten, wenn die Zahl nicht 260, wie in Charlottenburg-Wilmersdorf, sondern 690 wie in Pankow wäre?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin Jantzen.

 

5. Mündliche Anfrage              Carolina Böhm

              SPD-Fraktion

              Jugendberufsagenturen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Nachdem der Rat der Bürgermeister den Start der Jugendberufsagenturen als Pilotprojekte in vier Bezirken abgelehnt hat, wie sieht das weitere Vorgehen aus?
     
  2. Wie weit sind die aus allen Bezirken gleichlautend geäußerten Forderungen nach personeller Untersetzung für die Jugendhilfe gediehen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin Jantzen.

 

6. Mündliche Anfrage              Brigitte Hoffmann

              SPD-Fraktion

              Einschulungsbescheide

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Trifft es zu, dass noch nicht alle Eltern Einschulungsbescheide für die Grundschulen bekommen haben?

Wenn ja, für welche Schulen und wie viele Schulen betrifft es?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, Sehr geehrte Frau Hoffmann

das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

 

Grundsätzlich möchte ich eingangs darauf hinweisen, dass die Eltern die Mitteilung über die Aufnahme von Lernanfängerinnen und Lernanfängern durch die jeweilige Schule erhalten.

Die Ablehnungsbescheide werden durch das Schulamt erteilt. 

 

Die entsprechenden Aufnahmen werden durch den Schulträger mit den betroffenen Schulen abgestimmt.  Dieses Abstimmungsverfahren nimmt immer einige Zeit in Anspruch, da hier die aktuellen Informationen des Schulamtes mit denen der Schulen abzugleichen sind.

 

Die Grundschulen haben zwischen 03.06.2014 und dem 13.06.2014 die entsprechenden Listen vom Schulamt erhalten. Nach der Abstimmung konnten die Schulen - im Gegensatz zu den vergangenen Jahren - die Eltern der Lernanfängerinnen und Lernanfänger informieren. Die ersten Schulen haben die entsprechenden Mitteilungen bereits am 03.06.2014 an die Eltern versandt. Die Abstimmungen waren am 26.06.2014 abgeschlossen.  Die Ablehnungsbescheide sind am 25. und 26. Juni vom Schulamt an die Eltern versandt worden.

 

Bezug nehmend auf das o.g. Verfahren ist der Schulträger davon ausgegangen, dass die entsprechenden Mitteilungen an die Eltern gegangen sind.

 

Die Anfrage hat der Schulträger zum Anlass für einen Stichprobenpüfung genommen. Dabei wurde festgestellt, dass eine Schule die Eltern erst am 30.06.2014 informiert hat. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

7. Mündliche Anfrage              Norbert Wittke

              SPD-Fraktion

              Immer mehr Junkies in der Wilmersdorfer Straße

              (Fußgängerzone)?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Trifft es zu, dass, wie Geschäftsleute der Wilmersdorfer Straße behaupten, der Drogenkonsum- und handel in der Wilmersdorfer Einkaufsstraße drastisch zugenommen hat und dass die vermehrt gemeldeten Taschendiebstähle der Beschaffungskriminalität Drogenkranker zuzuordnen ist?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Die Verfolgung von Taschendiebstählen und Straftaten, ist grundsätzlich Sache der Polizei. Welchen Personenkreisen das Begehen der genannten Straftaten zuzuordnen ist, kann auch nur die Strafverfolgungsbehörde beantworten.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr am 12. Juni 2014 und auch von Mitgliedern der AG Wilmersdorfer Straße wurde diese dem Bezirksamt gestellte Frage mit "Ja" beantwortet. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone soll der von der BVV geforderte Runde Tisch am 25. August 2014 stattfinden.

Zusammen mit den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden sollen die Probleme analysiert und Lösungen diskutiert werden.

 

Außerdem wird von mir am 26. August 2014 der ebenfalls von der BVV geforderte Runde Tisch zur Drogenproblematik entlang der U 7 Bereich Charlottenburg-Wilmersdorf durchgeführt. Auch hierzu wird der Vorsitzende der AG Wilmersdorfer Str. eingeladen.

 

Bei beiden Runden Tischen werden die für Strafsachen zuständigen Sicherheitsbehörden eingeladen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

 

8. Mündliche Anfrage              Wolfgang Tillinger

              SPD-Fraktion

              Wo ist die "Friesische Braut"?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was wurde vom Bezirksamt bisher unternommen, um das Ölgemälde "Friesische Braut" von Otto Heinrich Engel, im Katalog "Sammler Stücke" als verschollen angegeben, wieder in den Besitz des Bezirkes zurückzuführen?

 

  1. Hat das Bezirksamt überhaupt einen belastbaren Beweis, dass dieses Ölgemälde jemals in Besitz des Bezirkes war und ist bei Fehlen dieses Beweises der Begriff "verschollen" nicht irreführend?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

Allerdings weise ich vorab auf die bereits vorliegenden Stellungnahmen zur Großen Anfrage 0153/4 vom 15.03.2012 und zur Kleinen Anfrage 0139/4 vom 19.02.2013 hon.

 

  1. Was wurde vom Bezirksamt bisher unternommen, um das Ölgemälde "Friesische Braut" von Otto Heinrich Engel, im Katalog "Sammler Stücke" als verschollen angegeben, wieder in den Besitz des Bezirkes zurückzuführen?

 

Das Werk "Friesische Braut", Öl auf Holz, mit den Maßen 90 x 70 cm, datiert 1904, des Künstlers Otto Heinrich Engel wurde 1915 auf der großen Berliner Kunstausstellung für den Preis von 2.200 Mark von der Deputation für Kunstzwecke Charlottenburg angekauft. Der Ankauf durch die Kunstdeputation ist durch einen entsprechenden Aufkleber auf der Rückseite des Gemäldes belegt.

 

Das Bezirksamt hat im Rahmen seiner Forschungen Kontakt zum Museum auf der Insel Föhr aufgenommen. Die Rückgabe des Werkes an das Bezirksamt wurde negativ beschieden.

 

  1. Hat das Bezirksamt überhaupt einen belastbaren Beweis, dass dieses Ölgemälde jemals in Besitz des Bezirkes war und ist bei Fehlen dieses Beweises der Begriff "verschollen" nicht irreführend?

 

Im "Verzeichnis der im Besitz der Stadt Berlin befindlichen beweglichen Kunstgegenstände", Stand von 1928, Hrsg. Magistrat der Stadt Berlin, ist das Werk unter der laufenden Nummer A-312 aufgeführt.

 

Bis 1936 hat sich das Gemälde nachweislich in Charlottenburger Besitz befunden, was durch den Katalog der Jubiläums-Ausstellung der Akademie der Künste belegt ist. Danach ist der Verbleib des Gemäldes ungeklärt. 

 

1976 wird das Gemälde in München versteigert und gelangt in Privatbesitz. Der Nachweis über den Verbleib des Werkes in dem Zeitraum von 1936 bis 1976 ist bislang nicht erbracht. Von einer "Irreführung" ist allerdings nicht auszugehen. Diese Angaben werden auch von den Nachfahren bestätigt.

 

Durch eine Schenkung gelangte das Gemälde in die Sammlung des Museums Kunst der Westküste in Alkersum auf der Insel Föhr.

 

In der aktuellen Ausstellung SPURENSUCHE im Museum ist eine Kopie des Gemäldes zu sehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 


 

 
 

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