Drucksache - 0982/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, mit dem Liegenschaftsfonds eine verbindliche und eindeutige Regelung zu treffen, um die Verwahrlosung von Gebäuden und Grundstücken, die dem Liegenschaftsfonds übertragen wurden und werden, zu verhindern.
Der BVV ist bis zum 31.10.2014 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hat den Beschluss der BVV an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Mit Schreiben vom 13.11.2014 teilte diese dazu mit:
"Zur Drs. Nr. 0982/4 "Werte des Bezirks erhalten" müssen wir unsere im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gelegenen Liegenschaften detailliert prüfen, um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen zu lassen. Wir kommen unaufgefordert auf den Vorgang zurück, merken aber bereits an dieser Stelle an, dass uns aktuell keine Beschwerden oder Mitteilungen erreicht haben, die Rückschlüsse auf eventuelle Verwahrlosungen ziehen ließen."
Ergänzend dazu teilte die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 22.12.2014 mit:
"Inzwischen konnten wir uns zu unterschiedlichen Liegenschaften, die uns durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf übertragen wurden, einen aktuellen Überblick verschaffen, soweit er nicht ohnehin vorlag. Wir können den Eindruck nicht bestätigen, dass sich diese Liegenschaften regelmäßig in einem verwahrlosten Zustand befinden. Im Einzelfall müssen umfänglichere Grünschnittarbeiten durchgeführt werden, hierzu werden kurzfristig Angebote eingeholt, um die Maßnahmen zu beauftragen."
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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