Drucksache - 0519/2
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Die BVV wolle beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der TU Berlin dafür einzusetzen, dass die Entscheidungsgrundlagen für eine Neubebauung an Stelle des Kreuer-Gebäudes nachvollziehbar offen gelegt werden. Darüber hinaus möge das Bezirksamt sicherstellen, dass für den Fall einer etwaigen Neubebauung sowohl Aspekte des Denkmalschutzes als auch die des Städtebaus angemessen berücksichtigt werden. Eine Ersetzung der bestehenden Bebauung soll nur dann erwogen werden, wenn gewährleistet ist, dass die Neubebauung zu einer erheblichen Verbesserung der Nutzungsqualität des Platzes führt. Begründung: Die bisher von der TU Berlin vorgelegten Unterlagen zu den Kosten einer möglichen Sanierung des Kreuer-Baus sind unzureichend. Ob ein Abriss aus wirtschaftlichen Erwägungen zweckmäßig ist, muss daher noch Gegenstand der weiteren Diskussion nach Offenlegung der realen Zahlen sein. Die bisher vorgestellte Planung für eine Neubebauung berücksichtigt nicht die komplexen Anforderungen, die an die Bebauung zu richten sind. Dies betrifft insbesondere die Höhe und Masse des geplanten Baukörpers, die Eingliederung in das bestehende Ensemble des Ernst-Reuter-Platzes sowie eine mögliche Verschiebung der Gewichtung der ausgewogenen Baumassen entlang der Ost-West-Magistrale. |
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