Drucksache - 0517/2
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Die BVV wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Berechnung und Feststellung der Infra-strukturkosten für den Bereich Schule im Rahmen der Kosten- und Leistungsrech-nung (KLR) ab sofort ohne Berücksichtigung der budgetunwirksamen Bezüge (z.B. Grundstückskosten, kalkulatorische Grundstückszinsen, Abschreibung nach Wiederbeschaffungswert bei Denkmälern) erfolgt.
Der BVV ist bis zum 31.05.2003 zu berichten.
Begründung: Die Berücksichtigung der vom Bezirk nicht steuerungsfähigen budgetwirksamen Bezüge bei der Berechnung und Feststellung der Infrastrukturkosten wirkt sich für Charlottenburg-Wilmersdorf als Innenstadtbezirk insbesondere im Bereich Schule sehr nachteilig aus.
Rund 6.700 Schüler/innen aus anderen Bezirken gehen in unserem Bezirk zur Schule, während rund 3.000 “Bezirkskinder” in anderen Bezirken beschult werden. Sollte es nicht umgehend zu der dringend erforderlichen Änderung der Berechnung der Infrastrukturkosten kommen, so ist der Fortbestand der bisherigen Schulland-schaft - im Umfang von bis zu 3.700 Plätzen und vor allem im Bereich Oberschulen - aus Kostengründen ernsthaft in Frage gestellt.
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