Drucksache - 0898/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.05.2014 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Job-Center Charlottenburg-Wilmersdorf dafür einzusetzen, dass eine gesundheitsfördernde Maßnahme unter Einbeziehung von Netzwerkpartnern aus der Gesundheitsförderung zum Beispiel den Krankenkassen initiiert wird, die den von Arbeitslosigkeit verursachten negativen Stress abbaut und präventiv verhindert.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich mit dem Ersuchen der BVV an den Geschäftsführer des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf gewandt. Dieser hat dazu wie Folgt Stellung genommen:
"Erwerbslosigkeit, vor allem wenn sie sich länger hinzieht, stellt häufig eine große Belastungssituation dar, die sich auf die gesundheitliche und psychische Verfassung von erwerbslosen Menschen auswirkt. Sie verursacht bei vielen Betroffenen einen chronischen Stresszustand mit entsprechenden Einschränkungen des psychischen Wohlbefindens und der Gesundheit. Die gesundheitlichen und psychischen Auswirkungen der Erwerbslosigkeit können sehr vielfältig sein. Arbeitslosigkeit wirkt sich z.B. negativ auf die psychosoziale Gesundheit aus. Sie kann zu Resignation, Rückzug, sozialer Isolation, vermindertem Selbstwertgefühl, Familien- und Partnerschaftskonflikten, Schlafstörungen, depressiver Verstimmung, Suchtmittelkonsum und anderen schwerwiegenden Erkrankungen führen. All dies kann sich auf den Vermittlungsprozess negativ auswirken.
Eins unserer Ziele ist die Integration unserer Kunden und Kundinnen auf dem Arbeitsmarkt bzw. die Integrationsfähigkeit (wieder)herzustellen. Um dies sicherzustellen, bedienen wir uns eines umfangreichen Portfolios an Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfeangeboten. Dabei ist "Gesundheit" das wichtigste Gut, auf deren Basis alle weiteren Schritte der Integrationsarbeit aufbauen. Die ganzheitliche Betrachtung des Kunden ist dabei für uns unabdingbar, wenn es darum geht unterstützende Angebote im Rahmen der Gesundheitsförderung zu unterbreiten.
Um den wachsenden Bedarfen der Gesundheitsorientierung Rechnung zu tragen, sind seit Herbst 2013, in geeigneten Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III bzw. §16c SBG II der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Module der Gesundheitsorientierung implementiert - diese können bis zu 20% der Gesamtmaßnahmedauer umfassen.
Beispielhaft für das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf seien an dieser Stelle die Implementierung von gesundheitsfördernden Modulen in Maßnahmen wie dem Praxis-Center, der Maßnahme ZAK (Zwischen Arbeit und Kind) und dem AVIBA (Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht)-Maßnahmen benannt.
Damit soll das präventive Engagement meines Hauses weiter verstärkt werden und die Gesundheitsorientierung und -förderung einen höheren Stellenwert in der Integrationsarbeit bekommen, welche letztendlich darauf gerichtet ist, die Erwerbsfähigkeit der Kunden zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen.
Durch die Aufnahme der Gesundheitsorientierung in Maßnahmen sollen Teilnehmer sensibilisiert und motiviert werden für eine gesundheitsbewusste Lebensführung, die ihre Eingliederungsfähigkeit erhöht. Die Teilnehmer sollen ebenfalls motiviert werden, die neu erworbenen Erfahrungen auf weitere Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft zu übertragen.
Die Gesundheitsorientierung umfasst folgende Bereiche mit individuell abgestimmten Inhalten, z.B.:
. Stressbewältigung: - Entspannungs-, Regenerations- und Konzentrationstechniken vermitteln - Aufbau einer regelmäßigen Tagesstruktur - Schlafgewohnheiten optimieren - Zeitmanagement optimieren
. Bewegung: - Heranführung an sportliche Aktivitäten - Angebote lokaler Vereine vorstellen - Bewegung mit Musik - Gymnastik & Rückenschule - Teamsport & Spiele
. Gesunde Ernährung: - Essgewohnheiten überprüfen und ggf. ändern - Mangel- und Fehlernährung - Gemeinsam Einkaufen und Zubereiten - Lebensmittelkunde vermitteln
. Umgang mit eigenem Konsumverhalten: - Konsumverhalten erkennen - gesundheitliche Folgen von falschem Konsumverhalten aufzeigen - Therapieangebote und Beratungsstellen vorstellen
. Umgang mit sich selbst (Selbstmanagement): - realistische Selbsteinschätzung der gesundheitlichen Verfassung ermöglichen - Motivation und Selbstwahrnehmung fördern - Selbstwertgefühl stärken - Therapieangebote und Beratungsstellen vorstellen und zu deren Inanspruchnahme motivieren
Ich bitte jedoch zu beachten, das die oben beschriebenen Inhalte nicht die Leistungen zur primären Prävention der Krankenkassen nach § 20 SGB V sowie die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II (psychosoziale Betreuung sowie Suchtberatung) ersetzen.
Die mit der Durchführung beauftragten Maßnahmeträger sollen die Möglichkeit der lokalen Vernetzung und Kooperation nutzen, z.B. mit Krankenkassen und Verbänden."
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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