Drucksache - 0512/2  

 
 
Betreff: Kleingärten in Charlottenburg-Wilmersdorf erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Rathjen/CentgrafAndres, Evelyn
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.04.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass eine Verlängerung der Schutzfrist bis zum Jahr 2014 für folgende Kleingartenflächen erfolgt:

 

-               Kolonie Bleibtreu II (am Nonnendamm)

-               Kolonie Blumenpflege (im Westend)

-               Kolonie Am Fenn (am Volkspark Wilmersdorf)

-               Kolonie Württemberg (Württembergische Straße)

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich bei den Kleingartenverbänden dafür einzusetzen, dass für diese Kolonien die öffentliche Zugänglichkeit gewährleistet ist und eine stärke Nutzbarkeit für die Allgemeinheit (durch Wege, Bänke, Kinderspielflächen etc.) ermöglicht wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2003 zu berichten.

 

Begründung:

Kleingärten sind von hoher Bedeutung für unseren Bezirk. Sie stellen eine für Berlin typische Art der Grünflächennutzung dar und sind gerade auch im besiedelten Bereich ein wichtiges Kulturgut. Kleingartenkolonien erfüllen Sozialfunktionen und haben einen naturschutzökologischen Nutzen. Die Kolonien sollten allerdings zugänglich sein und mit Nutzungsangeboten (Bänke, Spielflächen) einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

 

Mit dem vom Senat neu erarbeiteten Kleingartenentwicklungsplan werden Schutzfristen für die exsistierenden Kleingärten festgelegt. Dies ist insbesondere für solche landeseigenen Grundstücke von Bedeutung, für die gemäß FNP 1994 eine andere Nutzung als Dauerkleingärten vorgesehen wurde. In Charlottenburg-Wilmersdorf sind ca. 23 % der existierenden Dauerkleingärten im FNP für Wohnen und Gewerbe ausgewiesen. Damit drohen in unserem Bezirk überproportional viele Gärten überplant zu werden und als Freifläche verloren zu gehen.

 

Beispiele für den Verlust größerer Kolonien sind z.B.  Neuer Fürstenbrunner Weg und die Kolonie Stichkanal links und rechts der Max-Dohrn-Straße, die einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden.

 

Gerade in Anbetracht der heute vergleichsweise niedrigen Preise bei Veräußerung von landes- oder bezirkseigenen Grundstücken und dem Gebot des Flächenrecyclings als Teil der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist es derzeit nicht geboten, weitere kleingärtnerisch genutzte Grün- und Freiflächen für eine Gewerbe­ansiedlung oder zum Wohnungsneubau zu veräußern.

 

Im Bezirk gibt es derzeit ein Überangebot sowohl an Gewerbeflächen als auch an Wohnungen, zumal in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne weitere Flächenpotentiale erschließen. Vorrang vor Gewerbeneuansiedlungen oder Wohnungsbau auf bisherigen Freiflächen sollte die Sanierung und bereits früher gewerblich oder industriell genutzter Standorte haben. Dies schließt oftmals eine Altlastensanierung ein. Der Anreiz für potentielle Investoren bereits früher genutzte Flächen wieder zu verwerten bzw. den Altbaubestand zu erneuern, sollte nicht durch Ausweisung weiterer neu bebaubarer Flächen vermindert werden.

 

Auch das Verfolgen einer Eigentumsstrategie (z.B. Kolonie Blumenpflege, Württemberg) erscheint derzeit nicht vielversprechend. Vielmehr geht es in Anbetracht der sinkenden Einwohnerzahlen im Bezirk um Angebote, die einen Wegzug aus dem Stadtgebiet verhindern. Hierzu gehören neben der Aufwertung des direkten Wohnumfeldes insbesondere Grün- und Kleingartenflächen in erreichbarer Nähe zur City.

 

Die Kleingarten-Standorte im Einzelnen:

 

Die Flächen der Kolonie Bleibtreu II werden für einen Feuerwehrstandort vorgehalten, der in nächster Zeit noch nicht benötigt wird. Einer Schutzfristverlängerung bis 2014 steht demnach nichts im Wege. Die Kolonie, die schon durch den geplanten Schleusenbau betroffen war, kann damit bis zur Erweiterung der technischen Infrastruktur erhalten werden.

 

Kolonie Blumenpflege liegt  gegenüber einem Seniorenheim und kann als Spazierfläche auch Sozialfunktion erfüllen. Der geplante Kita-Standort wird auf absehbare Zeit nicht benötigt, ist aber Teil einer vorausschauenden Planung. Der Verkauf der 13 Parzellen , ist derzeit nicht lohnend, der Veräußerungsgewinn wiegt Verlust der kleinen Freifläche nicht auf, zumal im Gebiet keine Wohnungsnot herrscht.

 

Auf Flächen der Kolonie Am Fenn wäre Wohnungsbau wegen Gründung im morastigen Untergrund schwierig (Fundamente). Dagegen sprechen zahlreiche ökologische Gründe für eine Kleingarten-Nutzung (Nutzungsdruck Volkspark, Feuchtbereich - Fenn). Die 1916 gegründete Kolonie ist eine Bereicherung im Nutzungsmosaik.

 

Bei der Kolonie Württemberg handelt es sich um eine denkmalwürdige Kolonie, die bereits seit 1921 besteht. Es besteht hier kein Bedarf für Wohnbauten, der Schulstandort ist derzeit nicht realisierbar (FNP Wohngebiet, B-Plan WA, GR, GB). Das Grundstück ist bei jetzigen Immobilienpreisen nicht gut zu verwerten, in der Umgebung stehen zudem Wohnungen leer. Dagegen besteht gerade in dieser Innenstadtlage ein Grünflächen- und Spielplatzdefizit. Die bisherige Gartennutzung ist ein Baustein im Biotopverbund, der als Trittsteinbiotop den Preußenpark mit dem Olivaer Platz verbindet.

 

Bei den genannten Kolonien handelt es sich abwechslungsreiche, kleinteilige, die Vielfältigkeit bereichernde Biotope, mit Obstbäumen, Imkerplätzen, gärtnerischer Bodenbearbeitung, blühenden Hecken und Blumenrabatten. Die Grünflächenpflege wird von den Kleingärtnern übernommen, sodass dem Bezirk keine Pflegekosten entstehen.

 

Die Schutzfristen sollten daher für die genannten Kolonien verlängert werden, auch um den derzeitigen Nutzern Planungssicherheit über 2004 hinaus zu gewähren.

 

 

 
 

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