Drucksache - 0886/4  

 
 
Betreff: Sexuelle Orientierung als Asylgrund bekannter machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATEN/LINKE. (fraktionslos) 
Verfasser:Pabst/Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.03.2014 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Integrationsausschuss Beratung
26.03.2014 
23. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
24.04.2014 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
15.05.2014 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. ein mehrsprachiges Informationsblatt für Asylantragstellende auszuarbeiten, in dem darauf hingewiesen wird, dass in der Europäischen Union bzw. in der Bundesrepublik Deutschland Personen Asyl gewährt wird, die aufgrund ihrer Homo- oder Bisexualität im Herkunftsland verfolgt wurden, und dass dieser Fluchtgrund, sollte er vorliegen, in der Erstbefragung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgetragen werden muss.
     
  2. dafür Sorge zu tragen, dass dieses Informationsblatt in den Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtungen in Charlottenburg-Wilmersdorf ausgelegt wird.

 

Begründung

Nach Artikel 10 der EU-Richtlinie 2004/83/EG (Qualifizierungsrichtlinie) gilt die Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung im Herkunftsland als Asylgrund. Vor kurzem bestätigte der Europäische Gerichtshof dies noch einmal in einem Urteil. Auch wenn die Richtlinie außer von Italien noch von keinem anderen EU-Staat befriedigend umgesetzt worden ist, so hat doch Anfang 2013 auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestätigt, dass nunmehr auch in Deutschland Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden, Asyl erhalten.

Allerdings zeigt sich in der Beratungspraxis, dass Asylantragstellende, die aus eben einer solchen Verfolgungssituation nach Deutschland gekommen sind, oft Hemmungen haben, sich auf diesen Fluchtgrund zu berufen. Mit dem Informationsblatt sollen Betroffene ermutigt werden, ihr Asylrecht in vollem Umfang auszuschöpfen.

 


 

 
 

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