Drucksache - 0511/2
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die BVV möge beschließen: Das Verfahren des Bezirksamtes, die Investitionsplanung 2003 bis 2007 ohne Kenntnisnahme der BVV und des Haushaltsausschusses an die Senatsfinanzverwaltung zu senden, wird von der BVV mit Befremden zur Kenntnis genommen. Das Bezirksamt wird ·
erinnert an die bisher geübte und bewährte
Verfahrensweise, dass auch die Investitionsplanung der BVV vorgelegt wird sowie · aufgefordert, rechtzeitig die BVV über die Investitionsplanung in Kenntnis zu setzen und ihr die Planungen vor Beschlussfassung im Bezirksamt vorzulegen. Begründung: Nach der Terminplanung des BA vom 12.02.2003 sollte am 4.
März 2003 ein Bezirksamtsbeschluss zu den Anmeldungen zur Investitionsplanung
2002 bis 2007 erfolgen und die I-Planung bis zum 11.03.2003 bei der
Senatsfinanzverwaltung eingereicht werden. Weder dem Haushaltsausschuss noch
der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf wurde aber bis dahin die I-Planung, wie
bisher üblich, vorgelegt. Dies stellt eine Missachtung der BVV dar und verstößt
gegen bewährte Verfahrensweisen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |