Drucksache - 0826/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 31. Januar 2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Umsetzung der Planungsziele des Kleingartenerhalts für die Kolonie Oeynhausen den Bebauungsplan IX-205a weiter zu verfolgen und hierfür die geeigneten Maßnahmen zu treffen, für eventuelle Bauanträge oder Bauanzeigen die Zurückstellung einzuleiten, Gespräche mit dem Finanzsenator zu führen und die ggf. noch erforderlichen weiteren Schritte der Sicherung bis zur Festsetzung als private Kleingartenfläche zu ergreifen.
Die BVV verpflichtet sich, sich beim Senat und den Fraktionen des Abgeordnetenhauses für eine Unterstützung der Planungsziele des Bebauungsplans IX-205a einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Mit dem Vorliegen des Gutachtens über den Verkehrswert (Marktwert) im Sinne des § 194 BauGB der Grundstücke Forckenbeckstraße 64, 67, 69, 71 und 75 / Kissinger Straße 27 "Kolonie Oeynhausen" in 14199 Berlin-Schmargendorf vom 18. August 2014 sind die finanziellen Risiken, die dem Bezirk durch die Festsetzung des Bebauungsplans zur Sicherung der Kleingartenkolonie Oeynhausen entstehen würden, nochmals deutlich geworden.
Die Senatsverwaltung für Finanzen lehnte bei den bereits geführten Gesprächen wiederholt eine finanzielle Absicherung des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf in Hinblick auf jedweden möglichen Entschädigungsfall ab. Unter anderem wurde dies auch mit dem Hinweis auf die Kompetenz des Haushaltsgesetzgebers begründet, Haushaltsmittel für diesen Zweck bereitstellen zu müssen.
Seitens des Abgeordnetenhauses sind dem Bezirksamt bisher keine Initiativen der Regierungsfraktionen bekannt, entsprechende Anträge vorzubereiten oder zu unterstützen.
Zum Thema Zurückstellung hat das Bezirksamt am 1. Juli 2014 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: "Das Bezirksamt beschließt, unmittelbar eine Veränderungssperre für die Grundstücke Forckenbeckstraße 64/75 / Kissinger Straße 27 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes IX-205a für den Fall zu erlassen,
Sollte ein Gesuch auf Bauvollzug eingehen, bevor die Frage der Absicherung finanzieller Risiken geklärt ist, wird das Bezirksamt einen entsprechenden Antrag gemäß § 15 BauGB zurückstellen."
Ein Gesuch auf Bauvollzug ist bisher nicht eingegangen. Es gibt keine Möglichkeit, einen Bebauungsplan zur Sicherung der Kolonie Oeynhausen festzusetzen, solange das Entschädigungsrisiko finanziell nicht abgesichert ist.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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