Drucksache - 0503/2
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: ”Die BVV beschließt formal den vom Bezirksamt an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin und an die Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2003 in der eingereichten Fassung des Bezirksamtsbeschlusses vom 10.09.2002.” Nach Auffassung der BVV lag mit dem Beschluss des Haushalts 2002/2003 vom 25.04.2002 ein gültiger Beschluss vor. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Nachtragshaushalt kein Ergänzungsplan vorgeschrieben ist, wohl aber bei der Auflösung von pauschalen Minderausgaben. Die BVV weist daraufhin, dass der Haushalt in vielen Titeln unrealistisch ausgestattet ist und Änderungen durch den Nachtragshaushalt nicht eingearbeitet sind. |
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