Drucksache - 0501/2
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf eine Aufhebung der Absperrung der Pascalstraße zu dringen und für den Durchgangsverkehr zu öffnen. Dies ist für die anliegenden Betriebe und Bewohner notwendig.
Begründung: Es gibt keinen ersichtlichen Grund für die bestehende Absperrung.
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