Drucksache - 0494/2
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Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der “Grüne (Rechtsabbieger-)Pfeil” nur noch auf solchen Ampelkreuzungen installiert wird, die sehbehindertengerecht ausgestattet sind. Überdies möge das Bezirksamt anregen, dass in Zusammenarbeit mit Behindertenvertretungen der Rückbau besonders gefährlicher abweichender “Grüner Pfeile” erwogen wird. Begründung: Sehbehinderte orientieren sich beim Überqueren von nicht sehbehindertengerechten Kreuzungen am anfahrenden Längsverkehr. Dieses Orientierungsmerkmal entfällt bei Vorhandensein des “Grünen Pfeils”, da der Längsverkehr auch bei Rotlicht anfahren kann. So können Sehbehinderte irrtümlich die Fahrbahn betreten und vom Querverkehr erfasst werden. |
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