Drucksache - 0493/2  

 
 
Betreff: Aufhebung der vereinbarungswidrigen Kürzungen bei den Mitteln für den Religionsunterricht an Berliner Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/FörschlerAndres, Evelyn
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.03.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Schule Beratung
03.04.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
08.05.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.05.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass dieser sich an die zwischen dem Senat und der Evangelischen und Katholischen Kirche abgeschlossenen Vereinbarung über die Bezuschussung des Religionsunterrichts hält und die beabsichtigten vereinbarungswidrigen Kürzungen zurück nehmen soll.

 

 

Begründung:

 

Die Bezuschussung des von den Kirchen durchgeführten Religionsunterrichts in den Berliner Schulen und dessen Finanzierungsgrundlage wurde im Abschließenden Protokoll 1970 geregelt und 1990 fortgeschrieben. Eine Ausdehnung auf die östlichen Bezirke erfolgte mit dem Protokoll von Januar 1992.

 

Im gegenseitigen Einvernehmen von Senat und Kirchen wird bereits seit 1995 auf die angespannte Haushaltslage des Landes Berlin reagiert. Die Ausschöpfung des vertraglich vorgesehenen Zuschusses liegt seither zwischen 85 und 90 Prozent. Weitergehende Kürzungen würden zu Versorgungslücken im Angebot der Schulen führen.

 

 

 

 
 

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