Drucksache - 0493/2
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass dieser sich an die zwischen dem Senat und der Evangelischen und Katholischen Kirche abgeschlossenen Vereinbarung über die Bezuschussung des Religionsunterrichts hält und die beabsichtigten vereinbarungswidrigen Kürzungen zurück nehmen soll.
Begründung:
Die Bezuschussung des von den Kirchen durchgeführten Religionsunterrichts in den Berliner Schulen und dessen Finanzierungsgrundlage wurde im Abschließenden Protokoll 1970 geregelt und 1990 fortgeschrieben. Eine Ausdehnung auf die östlichen Bezirke erfolgte mit dem Protokoll von Januar 1992.
Im gegenseitigen Einvernehmen von Senat und Kirchen wird bereits seit 1995 auf die angespannte Haushaltslage des Landes Berlin reagiert. Die Ausschöpfung des vertraglich vorgesehenen Zuschusses liegt seither zwischen 85 und 90 Prozent. Weitergehende Kürzungen würden zu Versorgungslücken im Angebot der Schulen führen.
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