Drucksache - 0492/2  

 
 
Betreff: Neugestaltung der Gerhart-Hauptmann-Anlage -Kulturstandort Schaperstraße sichern-
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prod.Dr.Dittberner/JotzoAndres, Evelyn
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.03.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Kultur und Bildung Beratung
29.04.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung      
Ausschuss für Bauleitplanung Beratung
13.05.2003 
22.Öffentliche Sitzung des Bauleitplanungsausschusses      
10.06.2003 
Öffentliche Sitzung des Bauleitplanungsausschusses      
10.08.2004 
37. Öffentliche Sitzung des Bauleitplanungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.06.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die Voraussetzungen für die Neugestaltung der Gerhart-Hauptmann-Anlage nach Maßgabe der im Bauleitplanungsausschuss vom 21.Februar 2003 vorgestellten Planung zu schaffen.

 

Begründung:

Die vorliegende Planung stellt als Ergebnis eines optimierenden Planungsprozesses einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Beteiligten her.

 

Neuplanung, Neugestaltung und die Bebauung in Form einer “Scheibe” gewährleisten:

?         die endgültige Schaffung von Planungssicherheit für die Gerhart-Hauptmann-Anlage durch die Ersetzung der auf der überholten Verkehrspolitik der 60er Jahre beruhenden bisherigen Bauleitplanung,

?         die nutzungskonforme Bereinigung der Eigentumsverhältnisse,

?         die Aufwertung der Grünanlage durch ein schlüssiges landschaftsarchitektonisches Konzept,

?         eine erhebliche Verbesserung des Biotopflächenfaktors durch Entsiegelung bisher betonierter Flächen,

?         die Optimierung der Verkehrsflächen,

?         die Eigenständigkeit des denkmalgeschützten Gebäudes der UDK im Sinne des Ensembleschutzes, 

?         die kerngebietsadäquate Nutzung der bebaubaren Fläche,

?         die Minimierung der entstehenden Verschattung im Vergleich zu alternativen Bebauungen,

?         die Stärkung des Dienstleistungsstandortes Spichernstraße/Bundesallee,

?         die Schaffung eines städtebaulichen Ausgleichs durch Bildung eines attraktiven architektonischen Gegengewichts zum IBB-Gebäude sowie

?         die Erhaltung des Kulturstandorts Schaperstraße.

 

 

 

 
 

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