Drucksache - 0492/2
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die Voraussetzungen für die Neugestaltung der Gerhart-Hauptmann-Anlage nach Maßgabe der im Bauleitplanungsausschuss vom 21.Februar 2003 vorgestellten Planung zu schaffen.
Begründung: Die vorliegende Planung stellt als Ergebnis eines optimierenden Planungsprozesses einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Beteiligten her.
Neuplanung, Neugestaltung und die Bebauung in Form einer “Scheibe” gewährleisten: ? die endgültige Schaffung von Planungssicherheit für die Gerhart-Hauptmann-Anlage durch die Ersetzung der auf der überholten Verkehrspolitik der 60er Jahre beruhenden bisherigen Bauleitplanung, ? die nutzungskonforme Bereinigung der Eigentumsverhältnisse, ? die Aufwertung der Grünanlage durch ein schlüssiges landschaftsarchitektonisches Konzept, ? eine erhebliche Verbesserung des Biotopflächenfaktors durch Entsiegelung bisher betonierter Flächen, ? die Optimierung der Verkehrsflächen, ? die Eigenständigkeit des denkmalgeschützten Gebäudes der UDK im Sinne des Ensembleschutzes, ? die kerngebietsadäquate Nutzung der bebaubaren Fläche, ? die Minimierung der entstehenden Verschattung im Vergleich zu alternativen Bebauungen, ? die Stärkung des Dienstleistungsstandortes Spichernstraße/Bundesallee, ? die Schaffung eines städtebaulichen Ausgleichs durch Bildung eines attraktiven architektonischen Gegengewichts zum IBB-Gebäude sowie ? die Erhaltung des Kulturstandorts Schaperstraße.
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