Drucksache - 0489/2
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Benennung von Schulen im Ganztagsschulprogramm des Senats mit Bundesmitteln die folgenden pädagogischen Aspekte berücksichtigt werden:
1. Stärkung von fachlichen und sozialen Kompetenzen, 2. Vertieftes Lernen im Ganztagsrhythmus, 3. Öffnung der Schule zur Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern sowie 4. Erstellen eines Schulprogramms und eines Schulprofils.
Das pädagogisch-didaktische Konzept soll u.a. unterrichtsbezogene Ergänzungen, themenbezogene Projekte, Förderung von Lernschwachen und Begabungen sowie pädagogisch sinnvolle Freizeitgestaltung enthalten.
Des weiteren ist der BVV durch das Bezirksamt bis zum 30.06.2003 zu berichten, wie eine Finanzierung nach dem Auslaufen der Fördermittel/-maßnahmen gewährleistet werden soll.
Begründung: Die Ganztagsschule darf sich nicht in bloßer Betreuung und Verwahrung von Kindern und Jugendlichen erschöpfen. Es ist vielmehr für jede Schule ein pädagogisch-didaktisches Konzept zu entwickeln, weil nur so dem Anspruch der Kinder und Eltern auf Bildung und Erziehung und den Herausforderungen an die Gesellschaft durch PISA glaubwürdig begegnet werden kann.
Denn wo Ganztagsschule draufsteht muss auch Ganztagsschule drin sein!
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