Drucksache - 0046/2
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Die BVV möge beschließen: Von den insgesamt sechs
stimmberechtigten freien Trägern der Jugendhilfe gehören dem
Jugenhilfeausschuss drei freie Träger der Jugendarbeit an. Begründung: Diese Vorgehensweise wurde in Wilmersdorf und in der 1. Wahlperiode des Fusionsbezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgreich praktiziert. Sie sollte daher wieder angewendet werden. |
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