Drucksache - 0473/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, den BVV-Beschluß 164/2 unverzüglich umzusetzen, die Aufstellung des B-Plans “Stuttgarter Platz” einzuleiten. Dabei sollen die Bahnflächen, die nicht mehr zu Bahnzwecken genutzt werden, in die Grünausweisung einbezogen werden. Begründung: Es war die Intention des Beschlusses 164/2 sicherzustellen, dass bei Wirksam-werden des Planfeststellungsbeschlusses zum Projekt “Bahnhof Charlottenburg” eine eindeutige Willensbekundung der Kommune zur zukünftigen Nutzung der aus der Bahnnutzung zu entlassenden Flächen vorliegt. Dazu ist ein Interessenausgleich aller Beteiligten herbeizuführen. Dieser Interessenausgleich kann nur wirksam werden, wenn der Aufstellungsbeschluss zum “Grünen Platz” vorliegt. |
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