Drucksache - 0472/2
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Die BVV möge
beschließen: Das Bezirksamt
wird aufgefordert, auf dem nach Kündigung der Kleingärtner freiwerdenden Gelände
zwischen Fürstenbrunner Weg und Stadtautobahn die Ansiedlung von
Verbrauchermärkten nicht stadtplanerisch von vorneherein auszuschließen. Begründung: Nach Kündigung
der Kleingärten in dem Gebiet zwischen Fürstenbrunner Weg und Stadtautobahn ist
nach derzeitigem Planungsrecht die Ansiedlung von Gewerbe einschließlich
großflächiger Einzelhandelsbetriebe möglich. Dabei sollte auch die Ansiedlung
großflächiger Einzelhandelsbetriebe nicht generell bauordnungsrechtlich mit dem
Hinweis auf die angeblich nicht ausreichende Verkehrsanbindung über den
Fürstenbrunner Weg ausgeschlossen werden. Gerade an diesem Standort ist das
Störpotential gegenüber möglichen Anwohnern durch Lärm, Anlieferung,
Parksuchverkehr wesentlich geringer als an den meisten anderen Standorten im
Bezirk, so dass ein entsprechendes Angebot an diesem Standort sinnvoll sein
kann. |
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