Drucksache - 0470/2  

 
 
Betreff: Keine Zentralisierung der Planungszuständigkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/GluthAndres, Evelyn
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bauleitplanung Beratung
11.03.2003 
20.Öffentliche Sitzung des Bauleitplanungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.04.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 01.09.2008

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 11

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 11.04.2003 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber dem Senat, dem Abgeordnetenhaus und dabei insbesondere gegenüber den aus unserem Bezirk entsandten Abgeordneten konsequent gegen die Planungen der Regierungskoalition zur Zentralisierung von Planungszuständigkeiten für Grundstücke im Geltungsbereich des Planwerkes Innenstadt einzutreten. Dabei ist insbesondere auch auf den Aspekt hinzuweisen, dass eine ständige Änderung von Zuständigkeiten dem Grundsatz einer effektiven und berechenbaren Verwaltung widerspricht und bei potentiellen Investoren Zweifel an Qualität der Verwaltungstätigkeit nährt.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2003 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die konzertierten Bemühungen der Fraktionen, Parteien in Charlottenburg-Wilmersdorf und des Bezirksamtes haben damals dazu geführt, dass die Planungen für eine Zentralisierung der Bauleitplanung nicht weiter verfolgt worden sind. Zur Zeit kann davon ausgegangen werden, dass eine derartige Zentralisierung auch nicht geplant ist.

 

Gleichwohl muss im Zusammenhang mit dem Projekt “Leitbild City West” als auch in Einzelfällen durch das Geltendmachen einer gesamtstädtischen Bedeutung des Vorgangs, wie zuletzt bei der Widerspruchsentscheidung zum Parkcafé Stuttgarter Platz, festgestellt werden, dass es seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den latenten Versuch gibt, bezirkliche Zuständigkeiten doch zur Hauptverwaltung zu ziehen. Dies wurde im Zusammenhang mit dem “Leitbild City West” besonders deutlich, als im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mehrfach der Geltungsbereich für das Projekt “City West” ausgedehnt wurde und in einzelnen Überlegungen von der Gedächtniskirche bis zum Stadtring und im Norden bis fast zum Westhafenkanal heranreichte und damit knapp die Hälfte des Bezirksgebietes umfasste.

 

Das Bezirksamt wird jedoch mit Aufmerksamkeit allen Versuchen entgegentreten, die bezirklichen Zuständigkeiten und insbesondere damit auch die Kontrollrechte der BVV durch Aufschichtung zur Hauptverwaltung zu hintertreiben.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                  Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 

 


 

 
 

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