Drucksache - 0468/2
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen gegen die geplante Kürzung beim Schulschwimmen auszusprechen.
Der BVV ist bis zum 30. April 2003 zu berichten.
Begründung:
Die Kürzung von 1,3 Mio. € beim Schulschwimmen bedeutet die ausschließliche Beschränkung des Schulschwimmens auf die 3. Klassen. Nach der Ausweitung der Sommerpausen bedeutet es eine nicht hinnehmbare weiter Einschränkung des Schulschwimmens.
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