Drucksache - 0463/2
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Die BVV möge beschließen:
Das BA wird aufgefordert, zu prüfen, in wie weit es möglich ist, in seinen einzelnen Abteilungen eine nachvollziehbare Dokumentation des Posteingangs einzuführen, um so bei (berechtigten) Bürgerbeschwerden, nachvollziehen zu können, ob ein Antrag, bzw. Schreiben eingegangen ist, wenn es im original nicht auffindbar ist.
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