Drucksache - 0340/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. September 2012 beschlossen:
Die BVV fordert das Bezirksamt auf, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der BVG eine Übersicht der in diesem Jahrzehnt im Land Berlin geplanten Aufzüge in U-Bahnhöfen und Zebrastreifen (einschließlich der Prioritätenreihung und der angestrebten Realisierungszeiträume) einzufordern und sie der BVV zur weiteren kommunalpolitischen Arbeit zur Verfügung zu stellen.
Die BVV soll weiterhin darüber informiert werden, nach welchen Kriterien die Prioritäten festgelegt werden und wer an dieser Entscheidung beteiligt wird.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Prioritätenliste von geplanten Aufzügen in den U-Bahnhöfen ist im Internetangebot der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu finden und sieht wie folgt aus:
I. Zeitraum 2011 – 2013
II. Zeitraum 2014 – 2016
_____________ *) Die lfde. Nr stellt keine zeitliche Reihenfolge dar
Da es ein vergleichbares Angebot für Zebrastreifen nicht gibt, erfolgte eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die mit Datum vom 3. Januar 2013 wie folgt beantwortet wurde:
„Sie haben richtig festgestellt, dass im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter der Thematik Fußgängerverkehr eine Prioritätenreihung geplanter Fußgängerüberwege nicht enthalten ist. Wir haben uns vielmehr auf die Darstellung bereits umgesetzter Fußgängerüberwege in Form von Datenblättern für die einzelnen neuen Standorte konzentriert. Darüber hinaus werden jährlich die Maßnahmen aufgeführt, die im Bauprogramm für das jeweilige Jahr enthalten sind.
Neue Fußgängerüberwege in Berlin werden in der Arbeitsgruppe „Fußgängerquerungshilfen“ unter Teilnahme von Vertretern der Bezirke, der Polizei und der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Die Leitung der Arbeitsgruppe erfolgt durch meine Abteilung, ebenso die Verteilung der finanziellen Mittel. Grundlage für die Aufnahme eines Standortes in ein Bauprogramm ist die Ereilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung und die Aufstellung einer Kostenschätzung durch die Bezirke. Beides erfolgt jedoch nicht immer zeitnah. Darüber hinaus kommen kontinuierlich neue Anordnungen dazu. Dies erfordert eine flexible Prioritätenreihung über alle neuen Standorte. Die Praxis einer bilateralen Abstimmung meiner Verwaltung mit den einzelnen Bezirken bei der Vergabe der Mittel hat sich bisher bewährt. In der Regel ist es vorgesehen, abgestimmte Fußgängerüberwege im darauf folgenden Jahr zu realisieren. Verzögerungen bei der Anordnung und der Kostenermittlung können jedoch Verzögerungen beim Baustart bedingen. Darüber hinaus liegt inzwischen eine Vielzahl von getroffenen Anordnungen vor, so dass nicht mehr alle Anordnungen zeitnah umgesetzt werden können.
Für fünf bereits angeordnete Fußgängerüberwege im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegen mir die Kostenschätzungen vor. Mit Ihrem Bezirksmitarbeiter wurde vereinbart, bei der Mittelvergabe im Jahr 2013 die Standorte in Ihrem Bezirk zu berücksichtigen. Inwiefern alle fünf Maßnahmen im Bauprogramm enthalten sein werden, hängt von der Restbildung bereits im Jahr 2012 begonnener aber nicht abgeschlossener Maßnahmen ab und wie viele Mittel somit noch für neue Maßnahmen zur Verfügung stehen. Der auf 1,3 Mio. Euro erweiterte Haushaltsansatz macht mich jedoch zuversichtlich, die neuen Standorte in Ihrem Bezirk im Jahr 2013 umsetzen zu können.“
Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um folgende fünf Fußgängerüberwege:
- Olbersstraße/Herschelstraße - Forckenbeckstraße/Cunostraße - Grolmanstraße/Pestalozzistraße - Gehwegvorstreckung Wilhelmsaue/Uhlandstraße - Querungshilfe Saatwinkler Damm/Buchholzweg
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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