Drucksache - 0454/2
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass das Nachbarschaftsheim am Lietzensee in das Programm "Förderung der Stadtteilzentren" des Landes Berlin aufgenommen und dadurch finanziell abgesichert wird.
Begründung: Obwohl seit 1997 die bestehenden Nachbarschaftshäuser über einen Vertrag mit dem Ziel der regionalen Umverteilung durch den Senat finanziert werden ist Charlottenburg-Wilmersdorf weiterhin ein weißer Fleck in der Förderlandkarte. Mit dem Nachbarschaftshaus am Lietzensee verfügt der Bezirk über ein Objekt, das hervorragend zur Aufnahme in das Förderprogramm geeignet ist. Dabei ist die Übernahme durch einen freien Träger wünschenswert
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |