Drucksache - 0309/4
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Die BVV hat in seiner Sitzung am 17.01.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie der Bezirk sich freiwillig verpflichten kann, ökologische und soziale Kriterien (z. B. die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO) gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz auch bei der Vergabe von Aufträgen unter 10.000 Euro zu berücksichtigen. Zudem sollen fair gehandelte Produkte beim Kauf und der Vergabe berücksichtigt werden.
Der BVV ist bis zum 30. März 2013 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sieht vor, bestimmte Auflagen und Pflichten erst ab einer Betragsgrenze von 10.000 Euro zu fordern. Bei der Bewertung der Forderung, die gesetzlich fixierte Wertgrenze zu unterschreiten, darf nicht verkannt werden, dass die Forderungen des BerlAVG für die Dienststellen des Landes Berlin und für die jeweiligen Unternehmen einen großen Dokumentationsaufwand bedeuten. Allein am Beispiel der neuen Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen (VwVBU), die mit Anlagen und Handlungsleitfaden 145 Seiten umfasst, wird die erhebliche Bearbeitungszeit der Ausschreibung deutlich. So sind vor Beginn der Ausschreibung umfangreiche Markterkundungen durchzuführen, deren Ergebnis in die Aufstellung des Leistungsverzeichnisses einfließen müssen. Da bei der Zuschlagserteilung u.a. auch ökologische Aspekte zur Wertung kommen, müssen Bewertungsschemata erstellt werden. Die Auswertung dieser Ausschreibungen ist entsprechend komplex und zeitintensiv.
Die Fachbereiche sind von ihrer personellen Ausstattung her nicht in der Lage die gesetzliche Wertgrenze im Sinne der BVV herabzusetzen. Darüber hinaus verzögern diese Auswertungen und Vorermittlungen eine zeitnahe Beschaffung erheblich. Das Bezirksamt hält es daher für unumgänglich, die bestehende Regelung des BerlAVG beizubehalten. Insofern verweist das Bezirksamt auch auf das Antwortschreiben von Staatssekretär Krömer an Staatssekretär Gaebler vom 21.03.2013 zur Selbstver-pflichtung der Anwendung der VwVBU ab 500 Euro, welches als Anlage beigefügt ist.
Darüber hinaus sind auch folgende Erwägungen zu beachten: Der "Blaue Engel" als Umweltzeichen hat für diverse Produkte umfangreiche Mindestanforderungen aufgestellt, die erfüllt werden müssen, um dieses Label zukünftig zu führen. Heutzutage werden technische Produkte jedoch in relativ kurzer Zeit durch neuere Produkte ersetzt, weshalb es im Elektronikmarkt kaum ein Unternehmen gibt, das sich für den "Blauen Engel" aufgrund der sehr hohen Kosten zertifizieren lässt. Vergaberechtlich darf kein Label in der Ausschreibung gefordert werden (Diskriminierungsverbot). Es ist nur zulässig, die Kriterien, die zur Erfüllung dieses Labels notwendig wären, im kleinsten Detail umfangreich aufzustellen und bei der Auswertung entsprechend zu würdigen.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass kleinere Unternehmen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen werden, da sie den Aufwand scheuen, auch wenn sie die Kriterien des BerlAVG erfüllen können. Die 10.000 Euro-Grenze ist eingeführt worden, um kleinere Unternehmen wegen der damit verbundenen Dokumentationspflicht bei öffentlichen Vergaben zu entlasten. Das Bezirksamt empfiehlt daher eindringlich, nichts daran zu ändern.
Die Beschaffung von fair gehandelten Produkten könnte in den Vergabeunterlagen verankert werden, jedoch wie ausgeführt ohne Vorgabe eines konkreten Labels. Auch hier stellt sich allerdings die Frage, wie und durch wen die Kontrolle stattfinden soll.
Reinhard Naumann Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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