Drucksache - 0451/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Jugendschutz bei der Benutzung des Internet insbesondere durch: 1. Überprüfung von kommerziellen Internetdienstanbietern (Internetcafés o.ä.) und 2. Installierung von vorgeschalteten Filterprogrammen auf Rechnern in bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen zu verbessern. Der BVV ist bis zum 31.03.2003 zu berichten. Begründung: Das Internet bietet für die Nutzer vielfältige Zugriffsmöglichkeiten. Leider befinden sich darunter variationsreiche Inhalte, die jugendgefährdend sind. Dies geht von pornografischen, gewaltverherrlichenden, aggressionsfördernden bis hin zu links- und rechtsextremen Themen. Der Nichtzugang zu diesen Inhalten muss von gewerblichen Anbietern aufgrund der Jugendschutzgesetze verhindert werden. Die Überprüfung muss durch das Jugendamt erfolgen. Der Nichtzugang in bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen zu diesen Inhalten des Internets kann durch sogenannte Filter zumindest ansatzweise gewährleistet werden. Deren Wartung und Pflege durch das Aufspielen von neuen Programmteilen ist organisatorisch sicherzustellen. |
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