Drucksache - 0446/2
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Bebauung der Gerhart-Hauptmann-Anlage an der Meierottostraße / Ecke Bundesallee mit einem Büro- und Geschäftshaus abzulehnen. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich für die Umwidmung des für die früher geplante Straßenerweiterung der Meierottostraße vorgehaltenen Flurstückes 44/16 zur Grünfläche einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30.04.2003 zu berichten.
Begründung: Der Eingriff durch das geplante 16-stöckige Büro- und Geschäftsgebäude in die Grünfläche und in das Ensemble aus Park und Gebäuden (Universität der Künste, ehemalige Volksbühne) ist so erheblich, dass er durch die Neuanlage von Grünflächen und eine Aufwertung der Meierottostraße nicht aufgewogen werden kann. Darüber hinaus halten wir die durch die AnwohnerInnen befürchtete Einbuße an Wohn- und Lebensraumqualität für die Bürgerinnen und Bürger für so groß, dass eine Bebauung abzulehnen ist. Auch in Anbetracht des ausreichenden Angebots an Büro- und Geschäftsflächen im Bezirk sind die geplanten Büroflächen nicht notwendig. Der Bedarf für ein Büro- und Geschäftshaus an dieser Stelle wird daher nicht gesehen.
Bei den vorgelegten Flächenberechnungen, die auf die Argumentation hinauslaufen, die Grünflächen würden nicht verkleinert und die Außenanlagen der Volksbühne durch Abriss des Parkdecks aufgewertet, sind insofern unvollständig und daher falsch, als die Zufahrt zur Volksbühne nicht dargestellt ist und auch die wichtige Einrichtung der “Bar jeder Vernunft” nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Dieser lebendige Veranstaltungsort sollte hier aber auch mit den notwendigen Nebenanlagen weiter erhalten bleiben.
Weiterhin wurde in den Berechnungen das Flurstück 44 / 16 entlang der Meierottostraße als Straßenland bilanziert, das betreffende Grundstück (7261 m²) im Eigentum des Landes Berlin ist optisch und im räumlichen Zusammenhang mit den Grünflächen zu sehen. Da das Grundstück für die Verkehrsplanung nicht mehr benötigt wird, sollte es als Grünfläche gewidmet werden.
Die Versprechen zur Aufwertung des Straßenraumes und der verbleibenden Grünflächen können auch mit einem - bei einer Bebauung in Aussicht gestellten - städtebaulichen Vertrag nicht in überzeugender Weise eingelöst werden. Der “Gewinn” für die Öffentlichkeit durch eine Rekonstruktion des alten Straßenverlaufs wird überschätzt. Auch würde die geplante Unterbauung der verbleibenden Grünfläche durch eine Tiefgarage den Park weiter entwerten.
Die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine Bebauung an der Gerhart-Hauptmann-Anlage wird daher abgelehnt.
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