Drucksache - 0442/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht der/des bezirklichen EU-Beauftragten zur Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln der BVV vorzulegen. Der BVV ist bis zum 31.03.2003 zu berichten. Begründung: Seit dem Jahr 2000 existieren in den Bezirken sog. EU-Referenten/innen, die als Ansprechpartner in allen europäischen Angelegenheiten im Bezirk fungieren. Bislang gibt es keine Informationen durch das Bezirksamt hierüber. Ein Jahresbericht ist daher sinnvoll, um die Arbeit der/des EU-Referentin/en für die BVV transparent zu machen. |
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