Drucksache - 0193/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, an welchen Standorten bei Ersatzbeschaffungen von Parkscheinautomaten Kombi-Geräte aufgestellt werden können, die einerseits die Parkgebühr einziehen, andererseits im Sinne der eMobility als Stromtankstelle für Elektrofahrzeuge fungieren.
Der BVV ist bis zum 31.08.2012 zu berichten.
Begründung: Neben den klassischen Parkscheinautomaten werden in Zukunft verstärkt Stromtankstellen im öffentlichen Stadtbild zu finden sein. Beide Objekte verrichten ihre jeweilige Aufgabe und üben so ihren speziellen Einfluss auf die Möblierung von Gehwegen aus. Doch die technische Entwicklung ist mittlerweile weiter fortgeschritten. Es existieren Kombisäulen, die beide Aufgaben an einem Standort erfüllen: Weniger Standorte für Säulen – mehr Freiräume auf Gehwegen.
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