Drucksache - 0166/4
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Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 08.03.2012 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, die erfolgreiche Arbeit der Migrantenvereine im Haus Pangea zu unterstützen. Dafür sind die offenen Fragen zur Zukunft der Trautenaustr. 5 unverzüglich zu klären, der Umfang des Sanierungsbedarfs bezüglich der Immobilie zu bestimmen und die bisher mit der GSE geführten Verhandlungen fortzuführen mit dem Ziel, das Haus Pangea dauerhaft zu sichern. Darüber hinaus ist mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, die Senatorin für die Schirmherrschaft für das Haus Pangea zu gewinnen, auch um ggf. neue Finanzierungsmöglichkeiten für die Zukunft zu generieren.
Der BVV ist bis zum 30.6.2012 zu berichten."
Hierzu wird Folgendes berichtet: Auf den Zwischenbericht vom 03.07.2012 wird verwiesen.
Das Haus PANGEA hat sich in den vergangenen Jahren zu einer interkulturellen Begegnungsstätte entwickelt, die eine Bereicherung des vielfältigen Lebens in Charlottenburg-Wilmersdorf darstellt. Die Erfolge in der Integrationspolitik sind entscheidend für die Zukunft Berlins und bedürfen einer besonderen Planungssicherheit, die mit einer vorzeitigen Verlängerung des bestehenden Hausverwaltervertrages geschaffen werden soll. Das Bezirksamt beabsichtigt daher, den mit der GSE gGmbh (GSE) geschlossenen Hausverwaltervertrag über den 31.12.2015 hinaus fortzusetzen und bereits jetzt bis zum 31.12.2020 zu verlängern.
Neben der Fortsetzung des Hausverwaltervertrages mit der GSE stand in den vergangenen zwei Jahren auch der Abschluss eines Treuhandvertrages auf dem Prüfstand.
In diesem Zusammenhang hat die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken mit Schreiben vom 22.06.2012 mitgeteilt, dass eine Eigentumsübertragung von landeseigenen Grundstücken an die GSE gGmbH (GSE) zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch im Einzelfall genau zu begründen ist, sofern sich die Übertragung für das Land Berlin als wirtschaftlich sinnvoll erweist. Der Umstand, dass durch die Eigentumsübertragung eine Entlastung von sog. budgetunwirksame Kosten im
bezirklichen Haushalt eintritt, kann lt. Schreiben der Senatsverwaltung ausdrücklich nicht allein maßgeblich als Begründung einer wirtschaftlichen Abwägung herhalten.
Zudem ist die Aufgabe von Eigentum an landeseigenen Grundstücken dabei auch immer unter dem Aspekt des Risikomanagements zu betrachten, da das Land Berlin gehalten ist, sein Vermögen nicht ungerechtfertigten Risiken zu unterwerfen, selbst wenn die Geschäfte eines zukünftigen Treuhänders seriös und verantwortungsvoll geführt werden. Diese Risiken bestehen z. B. bereits darin, dass das Land Berlin nur noch über seine Rechte als Treugeber Einfluss nehmen kann, während sämtliche originären Rechte als Grundstückseigentümer aufgegeben werden.
Der geltende Hausverwaltervertrag trägt diesem Risikomanagement hinreichend Rechnung, da die originären Grundstückseigentümerrechte beim Land Berlin (Bezirk) verbleiben. Darüber hinaus bildet der zwischen der GSE und der Senatsverwaltung für Jugend und Familie bzw. Senatsverwaltung für Soziales am 21.12.1995 abgeschlossene, unbefristet laufende Treuhandvertrag die Grundlage, dass die Sanierung des aufstehenden Gebäude des Grundstücks aus Bewirtschaftungsüberschüssen mittelfristig ermöglicht wird.
In den Jahren 2009-2014 sind über 200.000 ? aus Mieteinnahmen für Sanierungsmaßnahmen an dem Gebäude aufgewendet worden. Für die Jahre 2015-2020 wird von einem ähnlichen Investitionsbedarf ausgegangen. Nach derzeitigem Stand ist die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen aus den Mieteinnahmen des Hauses realisierbar, so dass es weiterer finanzieller Mittel aus dem Bezirkshaushalt nicht Bedarf. Zur kontinuierlichen Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt eine vorzeitige Verlängerung des Hausverwaltervertrages mit der GSE bis zum 31.12.2020 zzgl. Verlängerungsoption aus Sicht des Bezirksamts zweckmäßig und vertretbar. Gleichzeitig berücksichtigt die Verlängerung des Hausverwaltervertrages die Interessen der Mieterschaft mit einer entsprechenden Planungssicherheit, wie dies die BVV wünscht.
Auch im Hinblick auf die vom Senat und Abgeordnetenhaus inzwischen geänderte Liegenschaftspolitik, die eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik und u. a. soziale Integration und gesellschaftliche Partizipation wieder verstärkt in den Vordergrund rückt, ist das innerstädtische Grundstück Trautenaustr. 5 im Eigentum des Landes Berlin zu erhalten.
Frau Senatorin Kolat hat sich bei ihrem Besuch im PANGEA-Haus seinerzeit offen für eine Unterstützung gezeigt. Der Bezirksbürgermeister wird - auch hinsichtlich der Generierung neuer Finanzierungsmöglichkeiten - nochmals entsprechend an sie herantreten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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