Drucksache - 0436/2
Die BVV wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, falls es zu einer Veräußerung der Immobilie Pragerstr. 4 kommt, die daraus resultierenden Einnahmen dem Fachbereich Jugend zu zuweisen. Der BVV ist bis zum 30.06.2003 zu berichten. Begründung: Die Jugendförderung hat im letzten Haushaltsjahr einen erheblichen Beitrag zu den zu erbringenden Sparmaßnahmen geleistet. Die Immobilie Pragerstr. 4 ist dem Fachbereich Jugend zugeteilt. Neben den wegfallenden Sanierungskosten würde der Bereich Jugend einen weiteren Beitrag zur Senkung der Infrastrukturkosten im Bezirk leisten. Die Priorität von Jugend muß auch dadurch sichtbar werden, das erbrachte Einsparungen und in diesem Fall eventuell daraus resultierende Einnahmen dem Bereich Jugend für dringend notwendige Projekte zu gute kommt. |
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