Drucksache - 0120/4
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 26. April 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Lewishamstraße durchgehend zwischen Stuttgarter Platz und Adenauerplatz in den Nachtstunden Tempo 30 gilt. Diese Tempobeschränkung soll auch für den gesamten Tunnel gelten.
Der BVV ist bis zum 30.05.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Mit Schreiben vom 12. Juni 2012 nimmt Staatssekretär Gaebler zum Beschluss der BVV wie folgt Stellung:
„Der Abschnitt der Lewishamstraße zwischen Mommsenstraße und Sybelstraße wurde bereits im Herbst 2010 aufgrund des Antrags eines Anwohners auf verkehrliche Lärmschutzmaßnahmen von der VLB mit Tempo 30 für die Nachtzeit ausgewiesen. Weitere Anträge von Bewohnern liegen dort bislang nicht vor.
Ich habe durchaus Verständnis für das Ansinnen der BVV, sich im Interesse der Anwohner für eine Verkehrslärmreduzierung einzusetzen. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO – sieht auch Geschwindigkeitsreduzierungen zum Schutz der Bevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm vor. Allerdings bedarf es vor der Anordnung eines Abwägungsprozesses, in den u. a. die Belange eines leistungsfähigen ÖPNV und eine gewisse Gleichbehandlung mit anderen lärmbelasteten Straßenzügen einzubeziehen sind. Seitens der Zentralen Straßenverkehrsbehörde ist es dabei nicht leistbar, ganze Straßenzüge ohne entsprechende Anträge der Bewohner zu prüfen.
Davon abgesehen beabsichtige ich die derzeitige Verfahrensweise, wonach die VLB nach berechtigten Beschwerden aus der Bevölkerung Tempo 30 auf einen Straßenblock bzw. eine kurze Strecke begrenzt anordnet, zu überprüfen. Hierdurch ist auf unseren Hauptverkehrsstraßen eine Art „Flickenteppich“ mit häufig wechselnden Geschwindigkeitsvorgaben entstanden. Dieses Problem hat kürzlich auch Herr Bezirksstadtrat Röding in einem Schreiben an die VLB aufgegriffen und mich gebeten, ihn in seinem Wunsch nach einer einheitlichen Anordnungspraxis unter Zugrundelegung nachvollziehbarer Kriterien zu unterstützen. In unserem Auftrag wird derzeit eine Wirkungsanalyse zu Tempo-30-Anordnungen im Stadtstraßenbereich erarbeitet, bei der im Wesentlichen die Auswirkungen unterschiedlicher Rahmenbedingungen, wie z. B. die Kürze der Abschnitte, der Straßenverlauf oder das Verkehrsaufkommen, auf das Verkehrsverhalten untersucht und bewertet werden sollen.
Selbstverständlich werde ich Sie und Ihren Bezirksstadtrat-Kollegen unterrichten, sobald ein Ergebnis vorliegt.
Hinsichtlich einer Tempobeschränkung im Tunnel kann ich Ihnen aber schon heute abschließend antworten. Die Voraussetzungen für Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO ist ein unmittelbarer Bezug des Anwohners zur Lärmquelle. Dieser ist hinsichtlich des Verkehrslärms im Tunnel definitiv nicht gegeben, d. h. dass dort eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht in Betracht kommen wird.“
Das Bezirksamt wird im zuständigen Ausschuss berichten, wenn die Ergebnisse aus der Auswertung der Wirkungsanalyse vorliegen und bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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