Drucksache - 0110/4  

 
 
Betreff: Mehr Geld für die Spielplatzpflege
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2012 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage zu Drs-Nr. 0110-4

Die BVV möge beschließen:

3

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. Februar 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus von Berlin für eine verbesserte finanzielle Ausstattung des Grünpflegeetats einzusetzen mit der Zielsetzung, mehr Geld für die Pflege der Spielplätze zur Verfügung zu haben.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2012 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Der Beschluss der BVV wurde direkt an den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt übermittelt und um folgende Ausführungen ergänzt:

 

„Die Position wird von mir unterstützt, da die derzeitige Mittelausstattung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes für den Unterhalt der öffentlichen Kinderspielplätze im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bei rund 150.000 € liegt und damit als nicht ausreichend zu bezeichnen ist. Schwerpunkt der momentanen Spielplatzunterhaltung ist der Erhalt der „Themenspielplätze“ sowie der überregional wichtigen Spieleinrichtungen wie beispielsweise des Spielplatzes im Lietzenseepark.

 

Eine Erhöhung des Grünpflegeetats bei der Zumessung der Globalsumme für die Bezirke mit der Zielsetzung, mehr Geld für die Pflege und den Unterhalt der Spielplätze zu erhalten, ist daher in der Tat dringend erforderlich. Hier hat die Bezirksverordnetenversammlung auch Umschichtungen vorgenommen.

 

Darüber hinaus zwingt uns die bezirkliche Haushaltslage seit drei Jahren, Investitionsmittel zum Umbau von Spiel- und Bolzplätzen immer wieder zu streichen. Die Folgen werden mehr und mehr sichtbar und es ist in diesem Jahr mit einem Abbau vorhandener Spielgeräte zu rechnen.“

 

Im Antwortschreiben des Senators heißt es nun:

 

„Grundlage für die Ermittlung der Globalsumme der Bezirke ist die Kosten- und Leistungsrechnung in Berlin. Das Produkt 72640 öffentliche Spiel- und Bewegungsfläche wird als externes Produkt im kennzahlgestützten Planmengenverfahren mit Wertausgleich gemäß Art. 85 II VvB budgetiert.

 

Kennzahl ist das Verhältnis der vom Bezirk gemeldeten Istmenge öff. Spielplatzfläche des Vorvorjahres zu gewichteten Einwohnern. Diese Wichtung erfolgt anhand der Faktoren städtebauliche Dichte und sozialräumliche Entwicklungstendenz. Die Ausgleichsstrategie bezieht sich auf den 10. Bezirk im Bezirksranking der ermittelten Kennzahlen. Der 10. Bezirk bekommt 100 % seiner Istmenge als Planmenge budgetiert. Die am schlechtesten mit Spielplätzen versorgten Bezirke 11 und 12 bekommen einen Mengenzuschlag, der den neun besser versorgten Bezirken anteilig abgezogen wird. Diese neun Bezirke bekommen also nicht ihre Istmenge, sondern eine kleinere Planmenge budgetiert. Die Planmenge wird mit dem Zuweisungspreis, der sich durch Medianbildung aus den von den Bezirken gebuchten Istkosten des Vorvorjahres ermittelt, multipliziert und ergibt das Produktbudget.

 

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg des Zuweisungspreises zu verzeichnen (siehe Anlage 1). Dies liegt nicht nur an Preissteigerungen, sondern auch am immer besser erfassten Anlagenvermögen. Mit dem Anstieg des Zuweisungspreises ging ein Produktbudgetanstieg einher (siehe Anlage 2).

 

Defizite durch ein geringeres Produktbudget gegenüber den Istkosten ergeben sich in Ihrem Bezirk meist aus den Stückkosten für das Produkt 72640, die höher als der Median sind, und weniger aus dem Wertausgleich im Planmengenverfahren. Hier profitierte Ihr Bezirk in den letzten Jahren eher, was in entsprechenden Unterlagen, über die Ihr Grünflächenamt verfügt, nachvollziehbar ist.

 

Die von Ihnen genannte Summe von rund 150.000 € für die Pflege und Unterhaltung öff. Spielplätze ist nicht nachzuvollziehen. Sowohl Produktbudget als auch im Bezirk gebuchte Istkosten betrugen im Jahr 2011 deutlich über 1 Mio. €.

 

Ihr Vorschlag, die öffentlichen Spielplätze in das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm (SSSP) mit aufzunehmen, ist angesichts der geplanten Vergrößerung des Budgets für das SSSP sicherlich verlockend. Es ist aber zu bedenken, dass eine Hinzunahme der Spielplätze bedeuten würde, dass der Investitionsstau an Schulen und Sportstätten langsamer abgebaut werden würde. Außerdem ist das SSSP ein auf politischer Ebene entschiedenes Sonderprogramm mit fester Zielsetzung. Deshalb wäre für eine solche Änderung sowohl fachliche als auch politische Überzeugungsarbeit nötig und es müsste ein Einvernehmen mit den für Bildung und Sport zuständigen Senatsverwaltungen hergestellt werden.

 

Um die Situation der Bezirke zu verbessern, ist derzeit ebenfalls in den Schlussberatungen, dass die Bezirke in den Jahren 2012 und 2013 jeweils eine um 50 Mio. € höhere Zuweisung erhalten. Davon sollten dann hoffentlich auch die öffentlichen Spielplätze in Ihrem Bezirk profitieren.“

 

Die Argumentation des Senats berücksichtigt leider nicht, dass der Großteil des insgesamt zur Verfügung gestellten Budgets für die Unterhaltung von Grünflächen für Personalkosten (darunter auch die Kosten für Ausbildung) und Infrastrukturkosten verwendet werden muss.

 

Die nach Abzug aller anderen Kosten zur Verfügung stehenden reinen Sachmittel werden gemäß sachlicher Notwendigkeiten verteilt. Die Verkehrssicherungspflicht steht dabei an erster Stelle. Die Bewahrung oder sogar die Verbesserung der Qualität von Spielgeräten rückt dabei als Ziel zwangsläufig in den Hintergrund. Durch die Aufstockung der Mittel für die Unterhaltung der Grünflächen in der Haushaltsberatung konnte erreicht werden, dass statt der vorgesehenen 150.000 Euro Sachmittel für die Unterhaltung der Spielplätze nunmehr über 200.000 Euro zur Verfügung stehen.

 

Somit bleibt dem Bezirksamt keine andere Wahl, als sich bei der nächsten Haushaltsberatung erneut für eine verbesserte finanzielle Ausstattung des Grünpflegeetats auszusprechen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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