Drucksache - 0430/2
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Die BVV möge beschließen: Die Nebenfahrbahnen der Heerstraße sind zur Fahrradstraßen zu erklären. Eine Nutzung für Inline-Skater ist dabei zu ermöglichen. Der Anliegerverkehr mit Kraftfahrzeugen ist durch Zusatzzeichen zu gestatten. Begründung: Die Nebenfahrbahnen der Heerstraße sind aus dem Fahrradwegeprogramm des Senats instandgesetzt worden. Durch die Widmung zur Fahrradstraße wird dem Rechnung getragen. |
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