Drucksache - 0423/2
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert zu prüfen, ob im Falle der Aufgabe des sog. “Schoelerschlösschens”
als Jugendeinrichtung eine kulturelle Nutzung des Hauses möglich scheint. In der Prüfung sollte auch
die Überlegung einfließen, die Räumlichkeiten jungen Künstlern zu einem
tragbaren Mietzins zu überlassen, verbunden mit der Bedingung, Renovierungs-
und vertretbare Sanierungskosten zu übernehmen, um den Bezirk nicht finanziell
zu belasten. Der BVV ist bis zum 31.03.2003 zu berichten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |