Drucksache - 2082/3  

 
 
Betreff: Eintritt frei in den Schlosspark!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Grüne/LINKE. 
Verfasser:Wuttig/Dr.Zöbl/Schmitt/Ludwig/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2011 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
23.06.2011 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23. Juni 2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich nachdrücklich gegen die Einführung von Eintrittsgeldern in den Schlosspark Charlottenburg auszusprechen. Ferner soll das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen, insbesondere dem Stiftungsrat der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, darauf hinwirken, dass etwaige Überlegungen, solche Eintrittsgelder zu erheben, nicht weiterverfolgt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Eine Einführung von Eintrittsgeldern in den Schlosspark Charlottenburg wird vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf weiterhin abgelehnt.

 

Die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg teilt mit Schreiben vom 21. Oktober 2011 mit:

 

„Seit 2003 ist unsere Stiftung bemüht, in enger Abstimmung mit den Zuwendungsgebern eine Lösung für das wachsende Pflegedefizit in den Gärten und Parks der uns anvertrauten Welterbestätten zu finden. Vor diesem Hintergrund wurden auch verschiedene Möglichkeiten der Parkbewirtschaftung erwogen, u. a. das Projekt „Freiwilliger Parkeintritt“, das zu Saisonbeginn 2006 umgesetzt wurde. Leider erwies sich dieses Projekt in der Folge als nicht geeignet, die Einnahmesituation im erhofften Maße zu verbessern. Gleichzeitig wurde seitens der Zuwendungsgeber nicht in Aussicht gestellt, weiter Mittel für den Erhalt der vom Werteverlust bedrohten UNESCO-Gärten zur Verfügung zu stellen. Dies  führte im Jahr 2010 zu der Überlegung, für den Park Sanssouci in Potsdam im Rahmen eines zeitlich befristeten Modellprojektes einen obligatorischen Parkeintritt zu erheben. Dieser Vorschlag wurde – auch in den Medien und in der Öffentlichkeit – kontrovers diskutiert. In der Zwischenzeit sind wir damit beschäftigt, alternativ zu dieser Option weitere Ideen zur Finanzierung zu entwickeln und zu prüfen.

 

Einen obligatorischen Parkeintritt für den Schlosspark Charlottenburg einzuführen, war und ist nie Gegenstand dieser Gespräche gewesen.“

 

Der Vorsitzende des Stiftungsrats, André Schmitz, schreibt mit Datum vom 4. November 2011:

 

„Die Diskussion innerhalb der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zu den bestehenden und dringend abzubauenden Pflegedefiziten in den Parks und Gärten wird ergebnisoffen geführt. Dabei räumen die Mitglieder des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes der freien Zugänglichkeit der Parkanlagen für die Besucher eine sehr hohe Priorität ein.

 

Ungeachtet dessen bleiben die Finanzierungslücken, die einen umfassenden qualitativ hochwertigen Pflegezustand der Anlagen bislang nicht möglich machen, zu schließen. Das ist sowohl aus historischen, konservatorischen Gründen, aber gleichermaßen auch im Zusammenhang der regelmäßigen Überprüfung zum Zustand der Welterbestätten durch die UNESCO ein Problem.

 

Zu dessen Lösung wird die Diskussion weiter zu führen sein, auch über die Stiftungsgrenzen hinaus. Dabei werde ich das klare Votum der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf in den weiteren Beratungen berücksichtigen, dessen kann ich Sie versichern.

 

Derzeit überprüft das Land Brandenburg bzw. die Stadt Potsdam, wie  über spezielle, auch touristische Maßnahmen ein Beitrag zur finanziellen Unterstützung der Gartenanlagen Potsdam geleistet werden kann. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten, insofern besteht akut kein Entscheidungsdruck.

 

Sollte sich für Sie ein relevanter neuer Sachstand ergeben, werde ich Sie entsprechend in Kenntnis setzen.“

 

Insofern bittet das Bezirksamt, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                        Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat


 

 
 

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