Drucksache - 2076/3
Am 07.12.2011 zurückgezogen !
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass durch eine Einbeziehung des Radweges an der Straße des 17. Juni in Ost-West-Richtung und der Erschließungsstraße in West-Ost-Richtung vor dem Hauptgebäude der TU in die Ampelregelung für den Autoverkehr eine gefahrlose Überquerung der Straße des 17. Juni auf Höhe des Hauptgebäudes der TU Berlin möglich wird.
Begründung: Die Radwege zwischen Charlottenburger Tor und Ernst-Reuter-Platz werden separat geführt. Im Gegensatz zur Straße sind die Radwege nicht in die Fußgänger-Ampelregelung auf Höhe des Hauptgebäudes der TU einbezogen. Das führt häufig zu Konflikt- und Gefahrensituationen zwischen querenden Fußgängern und Radfahrern. Dieses Problem erfordert die oben vorgeschlagene Einbeziehung.
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