Drucksache - 2063/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14.04.2011 folgenden Beschluss gefasst: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Beschluss vom 18.09.2008 (Drs. 963/3) über die Ausstattungspflicht mit Rauchwarnmeldern erneut dem Senat vorzulegen und sich für eine zügige Umsetzung einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten.“
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das für Bauwesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes hat den Beschluss der BVV als Tagesordnungspunkt in einer Bezirksstadträtesitzung angemeldet und sich mit dem Anliegen der BVV direkt an die Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt. Diese teilte mit, dass derzeitig die Pflicht zum Anbringen von Rauwarnmeldern und die damit verbundene Änderung der Bauordnung Berlin intensiv geprüft werde, gleichzeitig wurden erneut von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bedenken gegen die Umsetzbarkeit geäußert.
Das Bezirksamt hofft, dass in der neuen Legislaturperiode eine entsprechende Gesetzesnovelle die Rauchmelderpflicht einführt und Berlin dem Beispiel von neun anderen Bundesländern endlich folgt.
Monika Thiemen Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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