Drucksache - 2042/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23. Juni 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür zu verwenden, dass der Auerbachtunnel während der gesamten Zeit der Baumaßnahmen zumindest für Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger ausreichend und sicher in beiden Fahrtrichtungen benutzbar bleibt.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Der Umfang der Bauarbeiten erfordert grundsätzlich die vollständige Sperrung des Auerbachtunnels für den Fahrzeugverkehr. Eine Unterquerungsmöglichkeit für den Fußgänger- und Radfahrverkehr in beide Fahrtrichtungen ist weiterhin auf eine Breite von 1,50 Meter zu erhalten. Markierungen, die beide Fahrtrichtungen optisch trennen, wären nur bei einer weitaus größeren Breite des Durchwegs möglich und sinnvoll. Die Anordnung einer über 1,50 Meter hinausgehenden Breite ist baustellentechnisch aber nicht möglich.
Wenn es der Bauablauf ermöglicht, wird erneut eine einspurige durch Lichtzeichenanlage geregelte Durchfahrt für den Fahrzeugverkehr angeordnet, wie bereits für den Zeitraum 28. Februar bis 8. April 2011 geschehen.
Eine temporäre vollständige Schließung des Tunnels im Fortgang der Bauarbeiten ist nicht zu vermeiden. Selbstverständlich ist die Straßenverkehrsbehörde sensibilisiert, den erforderlichen Zeitraum dafür so reduziert wie möglich zu gestalten.
Das Bezirksamt bittet den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Marc Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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