Drucksache - 0408/2
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: das Bezirksamt wird
aufgefordert zu prüfen, welche öffentlichen Sportanlagen im Bezirk laut
Sportförderungsgesetz §14 (2) und Sportanalagennutzungsverordnung (SPAN) II.9
für eine Übertragung an förderungswürdige Sportorganisationen bzw. Sportvereine
als Nutzer, geeignet sind. Die Prüfung soll folgende
Punkte berücksichtigen: ·
Schlüsselverantwortung
für Sporthallen (inklusive auf allen Schulstandorten), ·
Schlüsselverantwortung
für Sportplätze und ·
eigenverantwortliche
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen. Der BVV ist bis zum
31.01.2003 zu berichten, dabei sind auch alle derzeitigen Verträge laut SPAN
mit aufzuführen. |
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