Drucksache - 2021/3
2 Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.06.2011 folgenden Beschluss gefasst: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bauprojekte der Jahre 2005 bis 2011 darzustellen, bei denen die bei der Vergabe (Auftrag) veranschlagten Baukosten real um mehr als 20 Prozent überschritten worden sind. Hierbei ist zwischen Hochbau-, Tiefbau- und Grünflächenmaßnahmen zu unterscheiden.
Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, der BVV Maßnahmen vorzustellen, mit denen zukünftig die in der Planungsphase erstellten voraussichtlichen Baukosten genauer den realen Baukostensummen entsprechen.
Hierzu gehören z. B.: Neuberechnungen bei Projekten direkt vor Baubeginn, wenn die Planungen zeitlich länger zurück liegen bzw. um Maßnahmen ergänzt werden müssen (z. B. aufgrund neuer technischer Standards, veränderter Richtlinien) Erhöhung der Transparenz gegenüber der BVV durch Bekanntgabe der Abweichungen vor Baubeginn und nur ggf. im laufenden Bauprozess Bessere Kommunikation hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Bezirk und Land bei übergeordneten Bauprojekten.
Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Aufgrund des personellen Verwaltungsaufwandes konnte lediglich eine Untersuchung der „großen“ investiven Maßnahmen durchgeführt werden. Die Baukosten werden zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bauplanungsunterlagen ermittelt. Der Kostenschätzung liegen die zum Zeitpunkt der Schätzung bekannten Marktpreise zu Grunde. Künftige Preisschwankungen sind unbekannt und können nicht berücksichtigt werden. Insbesondere können oftmals unvorhersehbare Kostensteigerungen durch die Beschaffenheit des Untergrundes entstehen.
Hochbau: Für den Fachbereich Hochbau wurden im Berichtszeitraum keine Überschreitungen um mehr als 20% verzeichnet. Der Bau der Eissporthalle enthält lediglich eine Kostenüberschreitung von 18,56 %. Auf die Darstellung der Gründe wird an dieser Stelle verzichtet und auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0820/3 verwiesen.
Zudem ist das Bezirksamt bei allen Maßnahmen bestrebt, im Sinne der Landeshaushaltsordnung sparsam und wirtschaftlich zu handeln und bemüht sich, die zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen und gleichzeitig Mehrausgaben zu vermeiden. So konnten im Ergebnis und im Sinne des Landeshaushaltes sogar Einsparungen anstatt Überschreitungen erzielt werden (4,79 Prozent).
Den größten Anteil der Einsparung stellt hierbei die Position „A / Investive Bauprojekte (Pauschale Zuweisung) - Neubau für die Robert-Jungk-Oberschule“ dar. Hier konnten in den Jahren 1999-2005 insgesamt 23,36% an Einsparungen gegenüber der BPU erzielt werden. Diese Einsparungen sind auf die erheblich günstiger ausgefallenen Ausschreibungen zurückzuführen. Darüber hinaus konnten Planungs- und Bauleitungskosten teilweise im eigenen Hause durchgeführt werden und sind deshalb erheblich günstiger ausgefallen. Auch der Rechnungshof hat aufgrund der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme auf deren Prüfung verzichtet.
Tiefbau: Im Fachbereich Tiefbau ist lediglich beim Bauvorhaben „Salzufer“ eine 20%-ige Überschreitung des Mitteleinsatzes eingetreten, und es wurde eine entsprechende Verstärkung in Höhe von 50 T € im Haushaltsjahr 2008 (Titel 73835) bei einem Ansatz von 192 T € über das Abgeordnetenhaus beantragt und bewilligt. Der Grund hierfür war eine nachträglich erforderliche gewordene Verschiebung der Ausbaugrenzen in die Margarethe-Kühn-Straße. Hier musste für eine fach- und verkehrsgerechte Einbindung in die Straße Salzufer eine Verbreiterung vorgenommen werden.
Grünflächen: Im Fachbereich Grünflächen/Landschaftsplanung wurde lediglich im Jahr 2005 beim Bauvorhaben „Sanierung Sportplatz Eichkamp, Plätze 2+3“ (später Julius-Hirsch-Anlage) eine Kostenüberschreitung von ca. 25 % ermittelt (BPU-Summe: 760.000 €; Schlussbetrag: 949.838 €). Bei dieser Maßnahme wurden 2 Tennenplätze in granulatverfüllte Kunstrasenplätze für die Fußballnutzung umgebaut. Ein zugrunde liegendes Bodengutachten stellte sich jedoch nachträglich als unzureichend dar, da bei Kofferarbeiten kontaminierte Stoffe im Boden aufgefunden und unter Beachtung aller Vorschriften der umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden mussten. Des Weiteren wurden zusätzliche Kofferarbeiten und der Einbau von Filtermaterial erforderlich, da nicht verdichtbare Bodenanteile die Herstellung des Unterbaus behinderten. Die von der BVV gewünschten Maßnahmen sind in Anbetracht der Personalsituation nicht umsetzbar bzw. würden sie bei externer Ausführung zusätzliche Kosten verursachen. In Anbetracht der wenigen Fälle von Kostensteigerungen über 20% erscheint die Einführung zusätzlicher Rechenoperationen und Nachprüfungen verzichtbar. Sollten Kostensteigerungen bei investiven Maßnahmen auftreten, so wurden und werden die Mitglieder der BVV entsprechend unterrichtet. Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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