Drucksache - 1985/3
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Wir fragen das Bezirksamt:
Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:
Das Bezirksamt kann die Höhe des Stromverbrauchs und die benötigten Kosten für den Betrieb von im Bezirksamt genutzten IT-Anlagen nicht schätzen, da z.B. die Serverräume keine gesonderten Zähler haben. Darüber hinaus ist der Stromverbrauch von z.B. Druckern, PCs und Monitoren nutzerabhängig.
Allerdings konnte der Stromverbrauch insgesamt in den Bereichen, die sich durch technische Veränderungen in besonderem Maße steuern lassen, bei steigenden Nutzerzahlen und gestiegenem Nutzerverhalten in den Rathäusern in den letzten Jahren auf gleichem Niveau gehalten werden. Somit ist es zumindest gelungen, die gestiegenen Energiekosten zum Teil abzufedern.
Wie im Haushaltsplan ersichtlich und seit Jahren unverändert praktiziert, werden die Stromkosten der Schul- und Dienstgebäude bzw. Immobilien im Fachvermögen in Kapitel 3306 Titel 51701 etatisiert.
Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich die Frage auf eine veröffentlichte Pressemappe zum Thema Green IT in Organisationen bezieht.
Die dena spricht in ihrer veröffentlichten Pressemappe von bis zu 75 % Einsparpotential im Bereich Rechenzentrum. Dieses Einsparpotential setzt sich aus vielerlei Kriterien zusammen, u.a. Optimierung der Klimatisierung. Das Bezirksamt kann die Aussage der dena nicht bewerten, kann jedoch nicht ausschließen, dass in bestimmten Organisationen dieses Einsparpotential erreicht werden kann.
Im Land Berlin gelten die Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und Auftragsvergaben nach der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (AVUm VOL).
Demnach sind "die Behörden des Landes Berlin und die der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) nach § 23 Abs. 1 KrW-/AbfG Bln grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen ihres Wirkungskreises vorbildhaft zur Erfüllung der Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft beizutragen."
Das ITDZ Berlin ist eine AöR und zentraler Dienstleister u.a. auch des Bezirksamtes. Auf Basis der Ausführungsvorschriften bietet das ITDZ Produkte an.
Der Fachbereich IT nutzt für die Beschaffung von Informationstechnik die Rahmenverträge mit dem ITDZ Berlin. Im Bezirksamt kommen so u.a. Produkte mit Umweltzeichen (Energy-Star bei TFTs oder Blauer Engel bei Druckern) zum Einsatz, die als energieeffizient und umweltschonend ausgewiesen sind.
Der Einsatz von Thin-Clients kann eine gute Alternative zu sogenannten Fat-Clients, die wesentlich mehr Energie verbrauchen, sein. Dagegen gerechnet müssen die Kosten und Energieverbräuche der dahinterliegenden notwendigen Server-Farm werden. Einer Umstellung auf Thin-Clients stehen aus Sicht des Fachbereichs IT jedoch die hohe Anzahl an parallel auf einem Rechner eingesetzten Fachverfahren und das Konzept des sog. Roaming-Users (Jeder Anwender kann sich an jedem PC anmelden) entgegen. Allein die Abkehr vom Roaming-User würde zu längeren Ausfallzeiten an den einzelnen Arbeitsplätzen führen. Um zu bewerten, ob alle Fachverfahren (z.Z. über 300) auf einem Thin-Clients ablauffähig wären, müssten diese sowohl vom Verfahrensverantwortlichen als auch vom Fachbereich IT geprüft werden. Dieser personelle Aufwand ist neben der täglichen Betreuung der bezirklichen IT-Infrastruktur, den konzeptionellen Arbeiten rund um die zahlreichen Verfahrensinstallationen sowie die damit verbundenen Arbeiten am IT-Sicherheitskonzept nicht leistbar. Ersetzbar wären PCs auf denen ausschließlich Office-Anwendungen genutzt würden, diese Rechner könnten dann jedoch nicht für den Roaming-User eingesetzt werden. Außerdem wäre es problematisch, wenn sich nach Einrichtung eines Thin-Clients die notwendige Nutzung von Fachverfahren ergeben würde und so wieder ein Fat-Client in Einsatz gebracht werden müsste. Eine solche Durchmischung von Thin- und Fat-Cllients ist mit den personellen Ressourcen der IT-Stelle nicht administrierbar. Bereits die Umstellung würde einen immensen Schulungs- und Einarbeitungsaufwand bedeuten. Sofern zukünftig mehr Fachverfahren plattformunabhängig (webbasiert oder ihrerseits auf Terminal-Servern gehostet) betrieben werden, kann die Umstellung auf Thin-Clients erneut überdacht werden
Der Fachbereich IT entsorgt Datenträger wie z.B. Festplatten über entsprechende Fachfirmen.
Funktionsfähige Endgeräte werden entsprechend nach Bedarf an Einrichtungen (z.B. Kitas, Schulen) zur weiteren Nutzung unentgeltlich entlassen. Die jeweilige Einrichtung übernimmt dann die Verantwortung zur Entsorgung.
Defekte Geräte werden aktuell an einen gemeinnützigen Dienstleister übergeben, der verwertbare Teile zum Aufbau funktionsfähiger Geräte nutzt und die restlichen Teile ordnungsgemäß der Entsorgung /dem Recycling zuführt.
Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat
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