Drucksache - 0396/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, verstärkt die Einhaltung des Beschlusses der BVV vom 19.10.2000 zum Bezirksnamen, Drucksache 9/1, zu beachten. Bei offiziellen Schreiben, Texten, Vorlagen usw. des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf - sowohl an die BVV wie an Dritte - ist als Bezeichnung des Bezirks allein der Bezirksname Charlottenburg-Wilmersdorf zu verwenden. Begründung: Bei der Beantwortung der Großen Anfrage Nr. 328/2 über Alle Jahre wieder ... der FDP-Fraktion in der Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf am 14.11.2002 war festzustellen, dass das Bezirksamt nicht mehr einheitlich vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf spricht, sondern stattdessen auch den Begriff Weststadt oder City West verwendet. Dies widerspricht einem Beschluss der BVV vom 19.10.2000 (Drucksache 9/1). Eine Missachtung von Beschlüssen der BVV ist ebenso wenig hinzunehmen wie der Versuch, schrittweise und indirekt einen in der zurückliegenden Diskussion um den Bezirksnamen abgelehnten Beschluss (Drucksache 8/1) durchzusetzen. |
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