Drucksache - 1909/3  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2010 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen
MA Beantwortung

SPD-Fraktion

1. Mündliche Anfrage              Holger Wuttig

              SPD-Fraktion

              Veranstaltungsreihe „Familienwelt“ des Lokalen

              Bündnisses für Familie Charlottenburg-Wilmers-

              dorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welche Zielsetzung hat die neue Veranstaltungsreihe Familienwelt?

 

2.      Welche Resonanz erfolgte auf die Startveranstaltung am 02.10.2010 und wie stellen sich die weiteren Vorhaben dar?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

2. Mündliche Anfrage              Albrecht Förschler

              CDU-Fraktion

              Schule in der Traufe

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Auf welchem Stand ist der Umzugsprozess der Poelchau-Oberschule in die vorgesehenen Gebäude auf dem Olympia-Park und wie gedenkt das Bezirksamt diesen Prozess zu beschleunigen?

 

2.      Welche Auffassung vertritt das Bezirksamt angesichts der jüngst bekannt gewordenen Asbestfunde? Sollten die notwendig gewordenen Baumaßnahmen dem Umzug nicht eine besondere Dringlichkeit verleihen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

3. Mündliche Anfrage              René Wendt

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Informationsfreiheit bei Baumfällungen – ein un-

              erträgliches Prozessrisiko für den Bezirk?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Warum verweigert das Bezirksamt Bürgerinnen und Bürgern die Akteneinsicht für Baumkontrollen, obwohl diese einen diesbezüglichen Anspruch nach dem IFG haben?

 

a)      Beabsichtigt das Bezirksamt weiterhin in Widerspruchs- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren Anträge auf Akteneinsicht mit dem Argument abzulehnen, es müsste eine anschließende Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen der Bürger/-innen gegen das Bezirksamt verhindert werden?

 

b)     Hat das Bezirksamt die gesetzgeberische Intention des IFG verstanden und falls ja, wie will es diese zukünftig besser umsetzen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

4. Mündliche Anfrage              Johannes Heyne

              FDP-Fraktion

              Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt beabsichtigt, die Leitungsstelle des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes (BWA) nicht neu zu besetzten und das BWA als Fachbereich dem Stadtplanungs- und Vermessungsamt zuzuordnen?

 

a)      Ist es weiterhin zutreffend, dass es "aufgrund extremer Arbeitsbelastung der Mitarbeiter im BWA zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Bauantragen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf kommt"?

 

b)     Wie ist dieser avisierte Schritt der Zusammenlegung auch unter der Aussage des zuständigen Bezirkstadtrates zu werten, dass es "aufgrund von derzeit rund 40 laufenden Bebauungsplanverfahren nur noch zur Bearbeitung der B-Plan-Verfahren mit einer besonders hohen Priorität kommen kann"?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

5. Mündliche Anfrage              Holger Wuttig

              SPD-Fraktion

              Personal-Ausweis-Personal

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welchen persönlichen Eindruck hat das zuständige Bezirksamtsmitglied vom ersten Tag der Einführung des neuen Personalausweises?

 

2.      Wie lange müssen die Bürgerinnen und Bürger derzeit auf ihren Personalausweis warten?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Krüger.

 

6. Mündliche Anfrage              Susanne Klose

              CDU-Fraktion

              Schulwegpläne für Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Was hat das Bezirksamt unternommen, um den Antrag der CÖGA Gesellschaft für Arbeitsförderung in Köpenick mbH beim JobCenter Charlottenburg - Wilmersdorf für das MAE-Projekt Schulwegpläne zu unterstützen?

 

2.      Hält das Bezirksamt die Erstellung bzw. Aktualisierung von Schulwegplänen und Radschulwegplänen für notwendig und sinnvoll, und wie wird sich das Bezirksamt für die Realisierung des Projektes einsetzen?

 

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich vom Bezirksamt beantwortet:

 

Zu 1.

 

Das von Ihnen benannte Projekt war – anders als andere Vorhaben – dem Bezirksamt im Vorfeld der Maßnahmeplanung nicht bekannt, so dass gar nicht geprüft werden konnte, ob es in die Prioritätenliste genommen werden soll.

 

Die Ablehnung wurde begründet mit dem mangelnden arbeitsmarktlichen Bedarf der Teil­nehmer.

 

Zu 2.

 

Die Ablehnung zahlreicher vom Bezirksamt unterstützter Projekte wird Thema in der nächsten Trägervertretung sein.

 

Erfahrungsgemäß sind solche Schulwegpläne dann zweckmäßig, wenn sie Bestandteil der verkehrserzieherischen Arbeit sind und Kinder und Eltern in die Erstellung aktiv mit einbe­ziehen. Dies wird derzeit durch die im Rahmen einer Maßnahme vom JobCenter finan­zierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendverkehrsschulen geleistet. Sie haben Kontakt zu allen Grundschulen des Bezirkes und bereits in Charlottenburg Projekte zum sicheren Schulweg durch eine intensive verkehrserzieherische Arbeit im Bereich Charlot­tenburg Nord durchgeführt. Zielgruppen waren Kinder, die im Sommer eingeschult wurden und Kinder der ersten Grundschulklassen.

 

Derartige Projekte sind auch für die nächsten Jahre geplant. Sie sollen schwerpunktmäßig vom Maßnahmeträger zu Zeiten durchgeführt werden, in denen an den Jugendverkehrs­schulen kein Unterricht stattfindet.

 

Martina Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

7. Mündliche Anfrage              Prof. Dr. Jürgen Dittberner

              FDP-Fraktion

              Sperrung Auerbachtunnel

             

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass seit der plötzlichen Sperrung des Auerbachtunnels am 23.09.2010 dort keine Bauarbeiten stattgefunden haben?

 

2.      Wie beurteilt das Bezirksamt diese Tatsache und wie können solche mutwilligen Bürgerbelästigungen in Zukunft unterbunden werden?

 

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich vom Bezirksamt beantwortet:

 

Zu 1.

 

Ja, über die Unterbrechungen der Bauarbeiten haben wir auch in der  46. Sitzung des Umweltausschusses am 28. Oktober 2010 berichtet. Die ausführende Baufirma hat bei den Erdarbeiten in den Plänen nicht verzeichnete Leitungen entdeckt. Daraufhin hat die Deutsche Bahn ProjektBau sämtliche infrage kommende Leitungsträger angeschrieben und um Auskunft über noch betriebene Leitungen gebeten. Leider waren die Ergebnisse nicht weiterfüh­rend.

 

Es ist allerdings nicht zutreffend, dass seit dem 23.09. die Bauarbeiten zum Erliegen ge­kommen sind. Es haben haben Rammarbeiten, Kran- und Anlieferungstätigkeiten stattge­funden. Dann wurden Suchschachtungen (Suche nach Leitungen) durchgeführt. Der so erkundete Leitungsbestand im Straßen- bzw. Bürgersteigbereich weicht demnach von den im Vorfeld eingeholten Leitungsauskünften der Betreiber ab, erst nach dem 13.10.2010 mussten die weiteren Arbeiten unterbrochen werden, da erst Klarheit über Verbleib/Umlegung/Stilllegung usw. der aufgefundenen Leitungen geschaffen werden musste. Für die Feststellung der einzelnen Betreiber der jeweiligen Leitungen ist es dem­nach erforderlich, dass die vorhandenen Suchschlitze offen und damit die vorhandenen Leitungen zugänglich bleiben.

 

Die Deutsche Bahn ProjektBau hat in der Folge sämtliche infrage kommenden Leistungsträger erneut angeschrieben und aufgefordert, bis zum 29.10.2010 mitzuteilen, welche der aufgefunde­nen Leitungen von Ihnen aktuell noch betrieben werden. Nach Auskunft der Firma ergaben auch diese Anschreiben keine Klarheit. Ein am 18.11.2010 stattgefundener Termin mit den Leitungsträgern brachte leider auch keine Klarheit. Unsere Nachfrage hat ergeben, dass nur eine Leitungsverwaltung der Einladung folgte, sodass die Deutsche Bahn nun auf alle zuge­hen muss. Unter diesen Bedingungen ist leider keine seriöse zeitliche Perspektive erkennbar.

 

 

Zu 2.

 

Der Ablauf ist unbefriedigend, aber seitens des Bezirksamtes nicht beeinfluss- oder ver­änderbar. In Kenntnis der Gründe kann das Bezirksamt keine Mutwilligkeit erkennen, da den Anwohnern sicherlich nicht mit einem plötzlichen Ausfall z.B. ihrer Wasserversorgung gedient wäre.

 

Bekanntlich ist das Bezirksamt nicht Bauherr, sondern die Bahn, die hier ihre Sorgfalts­pflicht zu erfüllen hat. Das Kappen unbekannter Leitungen zur Erfüllung des Zeitplanes könnte zu unabsehbaren Folgen für Ver- und Entsorgung (von Strom, Telekommunikation, Gas oder Wasser „abgeklemmte“ Siedlungsgebiete) führen und  ggf. erhebliche Gefahren­situationen durch ausströmendes Gas, Boden-, Grundwasserbelastungen bzw. Über­schwemmungen von Straßen und Grundstücken durch ein abgetrenntes noch genutztes Abwasserrohr bzw. Trinkwasserdruckrohr schaffen.

 

Nach jahrzehntelanger Vernachlässigung der Berliner Eisenbahn-Infrastruktur in Nach­kriegszeiten und während der Teilung Berlins sind weiterhin Baumaßnahmen zur Instand­setzung und Modernisierung notwendig, die dankenswerterweise zum größten Teil vom Bund finanziert werden. Diese notwendigen Maßnahmen ziehen bauzeitliche Beeinträchti­gungen nach sich, die leider unvermeidlich sind. Dass in einer Ecke des Bezirkes, wo seit vielen Jahren, wahrscheinlich Jahrzehnten keine Tiefbauarbeiten mehr stattgefunden ha­ben, Überraschungen auftreten, ist bedauerlich, aber nie völlig auszuschließen. Im Übri­gen haben sowohl Bahn als auch Baufirma ein originäres Interesse an einem möglichst zügigen und reibungslosen Ablauf. Die Arbeiten sind wegen der Auswirkungen auf die Fahrpläne zwingend terminiert; alle jetzt auftretenden Verzögerungen müssen später auf­geholt werden.

 

Martina Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

8. Mündliche Anfrage              Stefan Häntsch

              CDU-Fraktion

              Verkleinerung des verkehrsberuhigten Bereiches

              Danckelmannstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Warum sind die Zeichen Z325 in der Danckelmannstr. von der Kreuzung Horstweg 50 Meter nach Norden zurückgezogen worden?

 

2.      Wäre es für die Verkehrssicherheit auf der Kreuzung nicht sinnvoll gewesen, die verkehrsberuhigte Zone wenige Meter über die Kreuzung hinaus auszudehnen?

 

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich vom Bezirksamt beantwortet:

 

Zu 1.

Zur Richtigstellung, das Schild wurde ziemlich genau um 23 m nach Norden versetzt.

 

An der Kreuzung ist es aufgrund der nicht für alle verständliche Vorfahrtsregelung immer wieder zu Verkehrsunfällen gekommen. So ereigneten sich 2006 und 2007 al­lein 8 Unfälle aufgrund der Vorfahrtsregelung.

 

Ein Anwohner aus dem Horstweg hatte sich an den Petitionsausschuss des Abge­ordne­tenhauses gewandt. Überprüfungen ergaben, dass die Verkehrsteilnehmer mehrheitlich die geltende Regelung (kein rechts vor links für die nördliche Danckel­mannstraße) nicht erkennen.

 

Die Polizei empfahl, das Schild sofort zu versetzen. Die oberste Verkehrsbehörde schlug vor, entweder das Schild Verkehrsberuhigung 20 m - 30 m in Richtung Norden zu verset­zen, um eindeutig rechts vor links zu schaffen, oder die Einmündung bau­lich zu verändern und bis dahin das Zeichen Vorfahrt achten anzubringen. Das Schild wurde 2008 ange­bracht. Es sollte geprüft werden, ob sich die  Verkehrs­sicherheit bessert. 2009 hat sich ein anderer Bürger an uns gewandt und um tech­nische Verbesserung der Situation gebeten.

(Zwischen Mai 2008 und September 2009 geschahen erneut 6 Unfälle).

 

Das Bezirksamt hat daraufhin die örtliche Situation geprüft und festgestellt, dass die Vor­fahrtsregelung nach wie vor häufig missachtet wird, weshalb im Juni 2010 die Versetzung des Schildes angeordnet wurde. Die Hinweisschilder auf die geänderte Verkehrsregelung wurden leider nicht korrekt angebracht. Eine Änderung wurde um­gehend veranlasst.

 

Zu 2.

Der Horstweg - und damit auch diese Kreuzung - hat während der Baumaßnahmen an der Spandauer Damm Brücke eine wichtige Erschließungsfunktion. Zum Zeitpunkt der Anord­nung gingen wir noch von einem Abschluss der Bauarbeiten an der Span­dauer Damm Brücke im März 2011 aus. Eine Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches schon während der Sperrung der Spandauer Damm Brücke war aus ver­kehrlicher Sicht nicht angebracht.

 

Nach Beendigung der Bauarbeiten wird auch bei einer Sperrung der Einfahrt an der Kno­belsdorffstraße der Horstweg deutlich entlastet, da einerseits die Einfahrt aus dem Norden wieder attraktiv wird und anderseits eine Umfahrung der Ampeln am Kaiser­damm keinen zeitlichen Vorteil bringen wird.

 

Grundsätzlich reicht es für die Einrichtung (oder Erweiterung) eines verkehrsberu­higten Bereiches nicht aus, einfach nur ein Schild aufzustellen oder zu versetzen. Da Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen, Kinderspiele über­all erlaubt sind und die Verkehrsteilnehmer Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen, sind weitere Maßnah­men erforderlich. Dem Verkehrsteilnehmer muss deutlich wer­den, dass er eine Tempo 30-Zone verlässt und ein verkehrsberuhigter Bereich be­ginnt. Neben baulichen Maßnahmen können dies zum Beispiel auch eine geänderte Parkordnung, Markierungen oder die Ver­schwenkung der Fahrgasse wie in der Bay­ernallee sein. Die Straßenverkehrsbehörde prüft derzeit welche (preisgünstigen) Maßnahmen sich zur Beruhigung des Verkehrs eig­nen.

 

Martina Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

9. Mündliche Anfrage              Carsten Engelmann

              CDU-Fraktion

              Wappen der Charlottenburger Partnerschaften in den

              BVV-Saal

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Trifft es zu, dass Planungen bestehen, die Wappen der Charlottenburger Partnerschaften aus dem ehemaligen BVV-Saal im Rathaus Charlottenburg im Zuge des geplanten Umbaus in den BVV-Saal am Fehrbelliner Platz 4 zu verlagern und wann ist mit der Verlagerung zu rechnen?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Die Wappen der Charlottenburger Partnerschaften im ehemaligen BVV-Saal des Rathauses Charlottenburg werden abgenommen und vorerst eingelagert. Die weiteren Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Heimatmuseum) müssen unter Einbindung des Fachbereichs Kultur geprüft werden. Eine Anbringung dieser Wappen im BVV-Saal Rathaus Wilmersdorf ist nicht geplant.

 

Um jedoch auch die Charlottenburger Partnerschaften im BVV-Saal Rathaus Wilmersdorf präsentieren zu können, ist eine Holz-Abbildung der Wappen analog der bereits im Saal befindlichen Wappen der Wilmersdorfer Partnerschaften und eine Vervollständigung der bereits vorhanden Wappen vorgesehen.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat


 

 
 

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