Drucksache - 1854/3  

 
 
Betreff: Auerbachtunnel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Block/Heyne 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
07.10.2010 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Sehr geehrte Frau Dr. Suhr,

 

die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Verbindung zwischen der Au­erbacher Straße und der Eichkampstraße, der sog. Auerbachtunnel, wegen einer Brückenbaustelle ab 23.09.2010 bis Ende 2012 gesperrt ist?


Auf Mitarbeiterebene (Straßenverkehrsbehörde - Sachgebiet vo­rübergehende Maß­nah­men) ist das Be­zirksamt seit 02.09.2010 mit dem Träger des Vorha­bens in Kontakt. Ein Antrag der Verkehrs­zeichen­firma vom 02.09.2010 (im Auftrag der ausführenden Bau­firma, diese wieder im Auftrag der Deutschen Bahn Projektbau, diese wieder im Auftrag der Deutschen Bahn Netz AG) musste jedoch bereits am 03.09.10 abgelehnt werden, da der seitens der Firma vorgesehene Baubeginn am 06.09.10 mit den vorgegebenen Prüf­zeiten (offiziell vier Wo­chen, faktische Praxis zwei bis drei Wochen, da die Polizei ange­hört werden musste, oft Un­terlagen unvollständig oder unzutreffend waren) nicht in Überein­stimmung zu bringen war.

 

Bei einem daraufhin vereinbarten Ortstermin am 10.09.10 wurde der Vertreter der Stra­ßen­verkehrsbe­hörde mit der Problematik kon­frontiert, dass eine Sperrung des Tunnels für den Kraftfahrzeugverkehr un­ausweich­lich sei. Gründe waren Art und Komplexität der

 

Ab­bruch- und Bauarbeiten (Abriss und Neubau der 8 S- und Fernbahngleise (mit allem was dazugehört: Wider­lager, Tunnelwände, Sicherungs- und Signaltechnik), die erfor­derliche Baufreiheit (Arbeitsraum für Bau­maschinen, LKW), die Enge des Tunnels. Im Ergebnis war klar, dass das erforderliche Mindestmaß für Kraftfahrzeuge nicht einzu­halten ist. Er­reicht wurde, dass der Tunnel zumindest für Fußgänger und Radfahrer of­fengehalten werden konnte. Auch der Zeitpunkt und -raum der Bauarbeiten ist al­terna­tivlos und ergibt sich aufgrund der bautechni­schen Abläufe. Die Arbeiten haben unter laufen­dem Betrieb (S- und Fernbahn) stattzufinden, was die Ar­beiten erschwert und zeitlich verzögert. Arbeiten dieser Art werden offensichtlich von der Bahn über Jahre hinaus vor­her ge­plant, sie müssen ja fahrplan­mäßig "eingetaktet" werden.

 

Auf die Frage des Mitarbeiters der Straßenverkehrsbe­hörde an die Firma, ob denn Anlie­ger und Anwohner in­formiert würden, wurde dies bejaht.

 

Die entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anord­nung, die so­dann zur teilweisen Sperrung des Tunnels ab 23.09.2010 führte, er­ging am 22.09.2010.

 

Das "Schicksal" der Sperrung des Auerbachtunnels aufgrund von Bauarbeiten ist nicht neu. Allein dieses Jahr musste er schon für aller­dings kurze Zeiträume zweimal gesperrt werden (19.03.10 - 21.03.10, 09.04.10 - 12.04.10).

 

  1. Warum wurden die Anwohner insbesondere im Eichkamp dar­über nicht infor­miert?

 

Dies ist in der Tat sehr bedauerlich. Wie bereits zu 1. darge­stellt, war dies seitens der Bau­firma mündlich zugesagt worden, so dass die Straßenver­kehrsbe­hörde davon ausgehen konnte, dass dies erfolgt. Anlässlich der Großen Anfrage habe ich mich u. a. auch mit dieser Frage an die Deutsche Bahn Projektbau gewandt und um Auskunft gebeten; zu der Anwohnerin­formation enthielt das Schreiben der Deutschen Bahn jedoch leider keine Aus­sage. Das Umweltamt hat dann kurzfristig noch einen Termin mit der ausführenden Firma gemacht, um noch einige technische und Verständnisfragen zu klären. Von der Baufirma wurde auf Nach­frage mitgeteilt, dass die Anwohnerinforma­tion sich leider aus Kapazitätsgründen verzögert habe, vorgese­hen seien weiterhin ein Bauschild und Haus­wurfsendungen.

 

Im zeitlichen Zusammenhang mit der Anordnung hatte der Mitarbeiter darüber hinaus den Verkehrswarndienst in der Verkehrsregelungs­zentrale (angesiedelt bei der Verkehrslen­kung Berlin) per Fax informiert. Dieser hat dann die Medien (Radiosender "Eichkampnews") darüber in Kenntnis gesetzt. Auf diesem Wege haben es die Anwohnenden erfahren.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass diese Verbindung eine wich­tige Zugangsmög­lichkeit der Bewohner von Eichkamp u. a. zu Einkaufsmöglichkei­ten, Apotheke, Post etc. darstellt?

 

Selbstverständlich. Die Straßenverkehrsbehörde ist immer bestrebt, Straßen für alle Verkehrsteilnehmer passierbar zu hal­ten. Dies war aufgrund der örtlichen Gege­ben­heiten leider nicht möglich.

 

Es gibt aber bereits Anwohner im Eichkamp, die die Sperrung wegen des entfallen­den Verkehrslärmes und der neu eingekehrten Ruhe sehr begrüßen.

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, diese Straßenver­bindung für die Anwohner während der Bauzeit durchlässig zu machen?

 

  1.     Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Sperrzeit insgesamt zu verkür­zen?

 

Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

 

Das Bezirksamt ist hier nicht Bauherr (mit der Steu­erung der Bau­maßnahme über Ver­träge, Finanzen etc.), sondern nur als Straßen­verkehrsbehörde tätig. Die Verantwortlich­keit über den Bauablauf, die Zeit, etc. liegt ausschließlich bei der Deutschen Bahn. Auf Nachfrage hat die Deutsche Bahn hierzu am 06.10.2010 mitgeteilt:

 

"Im Zuge der Verfeinerung des Bauablaufes, insbeson­dere nach Umverlegung der vorge­fundenen Kabel und Leitungen und Beendi­gung der Abbrucharbeiten an den Stützwänden werden mögliche Zeitfenster für eine Ges­tattung der Durchfahrt ermittelt und kom­muni­ziert.

 

Bei dem Bauvorhaben EÜ Auerbacher Straße handelt es sich um eine vergleichsweise sehr breite Brücke. Hier sind 8 Überbauten un­ter Aufrechterhaltung des Betrie­bes der     S-Bahn und des Regional­verkehrs umzubauen. Eine wesentliche Verkürzung der Bauzeit ist auf Grund der erforderlichen Bauzustände nicht möglich. Darüber hinaus haben wir Kenntnis, dass im Jahr 2012 die AVUS-Brücken saniert werden sollen, was gegebenen­falls ebenfalls eine verkehrs­rechtliche Anordnung erfor­dern würde."

 

Letzteres war dem Bezirksamt bis dahin nicht bekannt.

 

Mit der für die Bahnbrücken verantwortlichen Baufirma wurde bei dem Gespräch am 06.10.2010 vereinbart, dass die Straßenver­kehrsbehörde über den Fortgang der Arbeiten infor­miert wird, um ggf. - bei Entstehen von Zeitlücken - entsprechend reagieren zu kön­nen. Diese Zeitlücken müssten allerdings auch ausreichend groß sein, um eine verkehrli­che Relevanz zu haben.

 

Das heißt, dass das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Verkürzung der Sperrzeit noch eine Öffnung für die Durchfahrt zusagen kann, es aber auch nicht aus­schließt. Für die weitere Ar­beit heißt das: Es bleibt Ziel und Prüfkriterium, die Erreichbar­keit für die Anwohner soweit wie möglich zu verbessern.

 

Im Ergebnis ist die Sperrung für die Anwohnerinnen und Anwoh­ner sicher ein Ärgernis und bedauerlich, aber leider alternativlos.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

M. Schmiedhofer

 

 

 


 

 
 

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