Drucksache - 1833/3  

 
 
Betreff: Bürgerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Dr. Suhr 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.09.2010 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bürgerfragen
Schriftliche Beantwortung

1

 

1. Bürgerfrage                      Gerd und Inge Meißner

                                               Parkraumbewirtschaftung Westfälische Straße

 

  1. Warum hat das Bezirksamt im Sommer 2010 eine kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung in der Westfälischen Straße eingerichtet, obwohl der Bürgerentscheid am 23.09.2007 sich mit 86,9% gegen eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ausgesprochen hatte (das Bürgerbeteiligungsgesetz vom 16.06.2005 heißt "Mehr Demokratie für Berlinerinnen und Berliner")? Warum wird hier dem Bürgerwillen nicht entsprochen?

 

  1. Nach Aussagen von Bezirksstadtrat Schulte in der Presse handelt es sich hierbei um eine sechsmonatige Erprobungsphase; werden dann die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Geschäftsleute in der Westfälischen Straße befragt (beim Bürgerentscheid von 2007 haben sich in den Abstimmungsbezirken 158-162, Westfälische Straße, zwischen 84% und 89% gegen die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung ausgesprochen)?

 

Die Bürgerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragesteller nicht anwesend waren.

 

Ich beantworte Ihre Bürgeranfrage schriftlich wie folgt:

 

1.                  Warum hat das Bezirksamt im Sommer 2010 eine kostenpflichtige Parkraumbewirt­schaftung in der Westfälischen Straße eingerichtet, obwohl der Bürgerbescheid am 23.09.2007 sich mit 86,9% gegen eine Ausweitung der Park­raumbewirtschaftung ausgesprochen hatte (das Bürgerbeteiligungsgesetz vom 16.06.2005 heißt „Mehr Demokratie für Berlinerinnen und Berliner“)? Warum wird hier dem Bürgerwillen nicht entsprochen?

 

Die Einrichtung von 16 zusätzlichen Kurzzeitparkplätzen geht zum einen auf den Wunsch der Gewerbetreibenden zurück, für ihre Kundinnen und Kunden Kurzzeitparkplätze vorzu­halten, zum anderen auf die leider zunehmenden Sicherheitsprobleme durch illegales Par­ken in der zweiten Spur. Dadurch werden Radfahrerinnen und Radfahrer und Passanten,  die die Strasse überqueren, gefährdet. Die seit Mai durchgeführten Schwerpunktkontrollen des Allgemeinen Ordnungsdienstes ergaben jeweils zwischen 18 und 34 ordnungswidrig parkenden Pkw’s, zumeist in zweiter Reihe auf dem Fahrradangebotsstreifen. 

 

Die bestehende Kurzparkzone für ca. 14 Fahrzeuge mit Parkscheibe funktionierte, wie sie sicherlich wissen, nicht. Die Parkplätze wurden überwiegend von Dauerparkern genutzt.

 

Daher wurde der Bereich auf Parkscheinautomaten umgestellt und dem Wunsch der Ge­werbetreibenden entsprechend erweitert, allerdings nicht auf 100, sondern nur auf 30 Parkplätze, um den Anwohnenden nicht unzumutbar viel Parkraum zu entziehen. Im Ge­gensatz zur Parkraumbewirtschaftung, die sich immer auf größere Gebiete bezieht und die Anwohnerinnen und Anwohner privilegiert, entspricht diese Regelung einem Parkuhran­gebot, nur dass nicht jeder Parkplatz seine eigene Uhr hat. 

 

 

2.   Nach Aussage von Bezirksstadtrat Schulte in der Presse handelt es sich hierbei um eine sechsmonatige Erprobungsphase; werden dann die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Geschäftsleute in der Westfälischen Straße befragt (beim Bürgerentscheid von 2007 haben sich in den Abstimmungsbezirken 158-162, Westfälische Straße, zwischen 84% und 89% gegen die Erweiterung der Park­raumbewirtschaftung aus­ge­sprochen)?

 

Überprüft werden soll in einer Erprobungsphase, ob die Erweiterung der Kurzzeitpark­plätze das massive sicherheitsgefährdende Parken ein­dämmen kann. Ansonsten muss überlegt werden, welche weiteren Maß­nahmen (z.B. Erhöhung der Überwachungsfre­quenz) ergriffen werden müssen. Das Bezirksamt hofft auch darauf, dass die Gewerbe­treibenden auf ihre Kundinnen und Kunden einen positiven Einfluss nehmen.

 

Da es sich nicht um eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung durch Einführung ei­ner Parkzone handelt, sondern um eine Maßnahme die aus Sicherheitsgründen erfolgt und auf das Einhalten der Verkehrsregeln abzielt, ist eine Befragung nicht vor­gesehen. Nach der Straßenverkehrsordnung sind Parkuhren und Parkscheinautomaten vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze, genau begrenzte Zeit parken können mit dem Ziel, illegales Parken zu verhindern. Das trifft auf diesen Teil der Westfälischen Straße zu, die als innenstädtische Wohn- und Geschäfts­straße leider unter einem eklatanten Parkplatzmangel leidet, da es aufgrund der Bau­struktur z.B. kaum private Parkplätze in Höfen oder Tiefgaragen gibt. Um den Park­raum konkurrieren Anwohner, Kunden und Beschäftige, unter ihnen zahlreiche Einpendler, die vom S-Bahnhof Halensee ihren Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortsetzen. Ein erster Widerspruch eines Anwohnenden gegen die neue Regelung beklagt die Privile­gie­rung der Gewerbetreibenden zu Lasten der Anwohnenden und fordert daher die Einfüh­rung einer Anwohnerparkzone, damit die Bewohner über ausreichende Stellplatzmöglich­keiten verfügen. Genau diese Möglichkeit wurde jedoch durch den Bürgerentscheid abge­lehnt. Die damaligen Sprecher der Geschäftsleute waren übrigens Befürworter der Park­raumbewirtschaftung, um freie Parkplätze für die Kundschaft zu erhalten.

 

Das Bezirksamt ist offen für Veränderungen der aktuellen Parkraumregelung, kann und wird aber keinerlei Abstriche bei der Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer machen, d.h. dass illegales Parken auf dem Fahrradangebotsstreifen nicht geduldet wird. 

 

Martina Schmiedhofer

Bezirksstadträtin                  

 

 

2. Bürgerfrage                      Herr Joachim Neu

                                               Bedürfnisse und Bedürfnisanstalten am Stuttgarter Platz

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass ca. zehn gastronomische Einrichtungen und Verkaufsstellen am Stuttgarter Platz - die teilweise rund um die Uhr geöffnet sind und sich öfters auf die Bürgersteige erweitert haben - über keine Toiletten verfügen?

 

  1. Warum wurde die früher stark genutzte öffentliche Toilette am östlichen Teil des Platzes (Ausgang U-Bahnlinie 7) abgerissen und nicht ersetzt?

 

  1. Warum wurde für den Wegfall der Bahnhofstoiletten am westlichen Teil des Platzes nicht eine kostenfreie Ersatztoilette - in Kooperation mit der DB Station und Service - geschaffen, da die Taxifahrer und zahlreiche Bürger die Kosten der Wall-Toilette scheuen und der S-und Nahverkehr weiterhin wachsen wird?

 

  1. Welche Toilettenanlagen sind in der Parkgestaltung für den gesamten Planungsbereich vorgesehen, um den Grünbereich im Park zukünftig vor "Missbrauch" zu schützen?

 

  1. Was wird das Bezirksamt (Ordnungsamt/Sozialamt/Gesundheitsamt) in der Zukunft wirksam unternehmen, um die Wall-Toilette, Bahnhof und Stutti-Park vor Drogenmissbrauch und -handel zu schützen, dabei die Junkies nicht nur zu vertreiben, sondern diesen Hilfen anzubieten?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Schmiedhofer.


 

 
 

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