Drucksache - 1827/3  

 
 
Betreff: Polizei und bezirkliches Jugendamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Block/Prof.Dr.Dittberner 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.09.2010 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt generell die Zusammenarbeit zwischen dem bezirklichen Jugendamt und der Polizei: Ist sie optimal oder verbesserungsbedürftig und falls verbesserungsbedürftig: in welcher Weise?

  2. Gibt es institutionelle Vorkehrungen wie zum Beispiel "Hotlines" für unvorhergesehen notwendig werdende ad-hoc-Kooperationen zwischen der Polizei und dem bezirklichen Jugendamt?

  3. Finden regelmäßige Konsultationen zwischen der Polizei und dem bezirklichen Jugendamt statt und falls "ja": in welchen Zeitintervallen?

  4. Wie ist die Haltung des Bezirksamtes zur auch unter Senatsmitgliedern geführten Diskussion über die Einrichtung einer geschlossenen Unterbringung für Minderjährige?

  5. Kann das bezirkliche Jugendamt im Bedarfsfall schnell und unbürokratisch auf alle bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen vorhandenen Informationen zugreifen, oder stehen dem Hindernisse - etwa durch den Datenschutz verursachte - entgegen?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt schriftlich:

 

Zu 1.:

Die Zusammenarbeit wird als gut bewertet. Natürlich ist prozesshaft immer eine Verbesserung möglich. Dies wird jeweils in der konkreten Zusammenarbeit ausgewertet. Zuletzt ist dies gemeinsam mit Spandau auf Spitzenebene am 25.08.2010 erfolgt (vgl. auch zu Frage 3).

 

Zu 2.:

Die bezirklichen Jugendämter sind über ein Kinderschutz-Krisentelefon werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer für Charlottenburg - Wilmersdorf ist 9029-15555. In den übrigen Zeiten ist die Kinderschutz-Hotline der Berliner Jugendhilfe unter der Telefonnummer 610066 erreichbar. Diese Telefonnummern sind der Polizei bekannt. Daneben gibt es sowohl zwischen den einzelnen Abschnitten und Regionalteams Kontakte sowie zwischen der Polizei und den Mitarbeiter/innen, die von Seiten des Jugendamtes am jugendgerichtlichen Verfahren mitwirken. Diese Kontakte bestehen telefonisch, schriftlich, per Fax, per e-mail oder persönlich.

 

Zu 3.:

Ja, und zwar im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung, die zwischen der Polizeidirektion 2 und den Abteilungen Jugend der Bezirke Spandau und Charlottenburg – Wilmersdorf abgeschlossen wurde. Gesprächstermine finden danach

-          halbjährlich auf der Ebene der Abteilungs- bzw. Direktionsleitung

-          sowie auf der Ebene der Jugendamtsleitung und dem Stab, den Fachreferaten der Direktion 2 sowie den Abschnittsleitungen, insbesondere grundsatzbezogen für jeden Bezirk und

-          in den fünf Regionen einzelfall- und themenbezogen

statt.

 

Zu 4.:

Hierzu wird auf die Beantwortung der DS-Nr. 0481/3 über Junge Intensivtäter – pädagogische Handlungserfordernisse, die auch bereits Thema im Jugendhilfeausschuss am 02.09.2010 war.

 

Zu 5.:

Nein, es gibt durchaus beispielsweise ermittlungstaktische Hemmnisse bei der Polizei, die eine Datenweitergabe verhindern. Aber auch andere öffentliche Institutionen haben rechtliche Regelungen zur Datenübermittlung, die ein jederzeitiges Zugreifen der Jugendämter nicht einschließen.

Allerdings gibt es meist auch Wege, wie im Einzelfall die erforderlichen Informationen dem Jugendamt bekannt gegeben werden können, die dem Verfassungsgrundsatz aus Artikel 1 und 2 GG folgend dem Gebot der Erforderlichkeit, der Transparenz und Zweckbindung ebenso genügen wie den jeweiligen spezialgesetzlichen Befugnissen.

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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