Drucksache - 0385/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Zusammenarbeit mit den schulischen Bezirksgremien zu intensivieren und alle notwendigen Informationen kooperativ den Gremien zur Verfügung zu stellen. Die Vorsitzenden der schulischen Bezirksgremien sind regelmäßig in geeigneter Weise (z.B. durch Gesprächsrunden mit dem Abteilungsleiter) über die aktuellen Entwicklungen im Schulbereich durch das Bezirksamt zu unterrichten. Auf Beschlüsse der schulischen Bezirksgremien ist in einer angemessenen Zeit schriftlich einzugehen. Wenn das Begehren aus Sicht der Verwaltung nicht erfüllt werden kann, ist dies ausführlich zu begründen. Der Ausschuss für Schule der BVV ist hierüber zu unterrichten. Das Bezirksamt soll dem Landesschulamt/der unteren Schulaufsichtsbehörde einen vergleichbar guten Umgang bei Fragen der inneren Schulangelegenheit mit den schulischen Bezirksgremien nachdrücklich nahe legen. Das Bezirksamt wird des weiteren beauftragt, den schulischen Gremien einen Internet-Zugang zur schnelleren Kommunikation der Eltern- Lehrer und Schülervertreter untereinander in der Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen. Der BVV ist bis zum 15. 01. 2003 zu berichten. |
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