Drucksache - 1785/3  

 
 
Betreff: Joachim-Friedrich-Straße: Durchgehend Tempo 30
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Ludwig/Prejawa/Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.06.2010 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
26.08.2010 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.09.2010 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 9. September 2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, in der Joachim-Friedrich-Straße durchgängig Tempo 30 einzuführen.

 

Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2010 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 16. November 2010 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Bitte gewandt, für die Joachim-Friedrich-Straße auch südlich der Westfälischen Straße eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30  anzuordnen.

Die Verkehrslenkung teilt mit Schreiben vom 13. Dezember mit:

 

„Die von Ihnen gewünschte Ausdehnung von Tempo 30 auch auf den Bereich der Kaiser-Friedrich-Straße zwischen Westfälische Straße und Seesener Straße haben Sie mit der Vereinheitlichung und der Erhöhung der Verkehrssicherheit begründet. (…)

Wie Ihnen bekannt ist, dürfen derartige Beschränkungen gemäß § 45 Absatz 9 StVO nur dann angeordnet werden, wenn dies auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse zwingend geboten ist. Ich kann in dem vorgenannten Abschnitt der Joachim-Friedrich-Straße im Vergleich zu anderen Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet keine Besonderheiten erkennen, die ein straßenverkehrsbehördliches Eingreifen zum jetzigen Zeitpunkt erfordern würden. Auch nach Auswertung einer aktuellen Unfallstatistik sind keine Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit notwendig. In der sich an die

Joachim-Friedrich-Straße südlich anschließenden Seesener Straße sind ebenfalls keine Tempo 30-Regelungen vorhanden, so dass hier auch keine Notwendigkeit für einen möglichen Lückenschluss gegeben ist. (…)

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es bereits eine durchgehende Tempo 30-Regelung in der Joachim-Friedrich-Straße ab Westfälischer Straße bis zur neuen Kantstraße gibt und eine entsprechende Verlängerung in südlicher Richtung aus verkehrlicher Sicht nicht erforderlich ist.

Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis für meine Entscheidung. „

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                    Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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